Lieferung von Kleinbeschilderung für die Standorte Flensburg und Rendsburg 2021-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Kleinbeschilderung für die Standorte Flensburg und Rendsburg 2021-2022
Im Wesentlichen die Lieferung von Standard-Verkehrszeichen gem. StVO und VwV-StVO mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien an die Straßenmeistereien der Standorte Flensburg und Rensburg des LBV.SH.
Im Wesentlichen die Lieferung von Standard-Verkehrszeichen gem. StVO und VwV-StVO mit zugehörigen Aufstellvorrichtungen und Befestigungsmaterialien an die Straßenmeistereien der Standorte Flensburg und Rendsburg des LBV.SH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 44 (1) VgV: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
§ 45 (1) VgV: Nachweis eines bestimmten Mindesjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindesjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr.2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
§ 46 (3) Nr. 4 VgV: Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
§ 46 (3) Nr. 11 VgV: Bescheinigung die von as zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Gartenstr. 6, 24103 Kiel.
Nur Vertreter des Auftraggebers/der GMSH.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]