Planungsleistung Rechenzentrum TGA Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Rechenzentrum TGA Hamburg
Die hier zu vergebende Planungsleistung umfasst die Erneuerung und konzeptionelle Anpassung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) am Netzknotenstandort Billstraße 82 in 20539 Hamburg. Grundlage ist die DIN EN 50600. Dies betrifft die Zentrale Stromversorgung inkl. Notstromversorgung (Unterbrechungsfreie Stromversorgung & Netzersatzanlage), die Klima- und Lüftungstechnik, die Systemtechnikräume und die Heizungsverteilung nach der Übergabestation des Energieversorgers. Zudem soll die physikalische Entflechtung der Systeme zur Versorgung der Technikräume von den Anlagen zur Versorgung des Bürobereichs vorgenommen werden. Die Räumlichkeiten müssen im Rahmen dieses Auftrags zum Teil auch hochbaulich verändert werden, um die baulichen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Zonenübergänge zu realisieren und um zusätzliche Brandabschnitte zu schaffen. Dementsprechend sind auch Architekturleistungen im Angebot vorzusehen.
Die Anlagen müssen auch im Bereich der technischen Sicherheitsanforderungen, wie Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung normkonform ertüchtigt werden sowie Sabotagesicherheit im Innen- und Außenbereich hergestellt werden.
Hamburg
Dataport hat die Verfahren der Trägerländer und die Datenspeicherung in 2 Rechenzentren in Hamburg und Norderstedt zentralisiert (Twin-Data-Center). An den jeweiligen Standorten der ehemaligen Landesrechenzentren sind deshalb zahlreiche Server- und Storagesysteme zurückgebaut worden. Verblieben sind dort jedoch zentrale Netzknoten für den Zugang zu den zentralen Verfahren und netznahe Dienste, die eine systemraumähnliche Betriebsumgebung in entsprechend sicher zu betreibenden Technikräumen erfordern. Dies hat Auswirkungen auf die Technische Gebäudeausrüstung an den jeweiligen Standorten. Im Zuge des Dataport internen Projektes „Rückbau Altrechenzentren“ wird die TGA deshalb an die verbleibenden, deutlich reduzierten Anforderungen angepasst und modernisiert. Um zukünftig einen effizienten, standortübergreifenden Technikraumbetrieb zu ermöglichen wird zudem die TGA vor Ort jeweils mit modernen Automationssystemen ausgestattet, die standortübergreifend in ein zentrales Managementsystem integriert werden.
Bestandteil dieses Auftrags ist die Erneuerung und konzeptionelle Anpassung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) am Netzknotenstandort 20539 Hamburg, Billstraße 82, in Anlehnung an die DIN EN 50600. Dies betrifft die Zentrale Stromversorgung inkl. Notstromversorgung (Unterbrechungsfreie Stromversorgung & Netzersatzanlage), die Klima- und Lüftungstechnik, die Systemtechnikräume und die Heizungsverteilung nach der Übergabestation des Energieversorgers. Zudem soll die physikalische Entflechtung der Systeme zur Versorgung der Technikräume von den Anlagen zur Versorgung des Bürobereichs vorgenommen werden. Die Räumlichkeiten müssen im Rahmen dieses Auftrags zum Teil auch hochbaulich verändert werden, um die baulichen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Zonenübergänge zu realisieren und um Brandabschnitte zu schaffen, die den sicheren Betrieb redundanter Systeme auch im Brandfall gewährleisten. Dementsprechend sind auch Architekturleistungen im Angebot vorzusehen.
Die Anlagen müssen auch im Bereich der technischen Sicherheitsanforderungen wie Einbruchmeldeanlage, Zutrittskontrollsystem, Videoüberwachung normkonform ertüchtigt werden und Sabotagesicherheit im Innen- und Außenbereich hergestellt werden. Die Gesetze zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen (BImSchG) sowie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die F-Gase-Verordnung müssen beachtet werden. Diesbezüglich sind auch Beratungsleistungen wie z. B. hinsichtlich neuer und zukunftweisender Technologien vorzusehen.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein kompetenter Partner gefunden werden, der die beschriebene Planungsleistung auf Basis der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 8 erbringt. Die Leistungsphasen 1 bis 3 liegen bereits vor und müssen überarbeitet werden.
Zu II.2.5) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, das nach der vereinfachten Richtwertmethode gemäß UfAB VI ermittelt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Umsatzentwicklung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren kontinuierlich ist, d. h. sie darf keine Tendenzen aufweisen, die darauf schließen lassen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Planungsauftrags gefährdet sein könnte.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Umsatzentwicklung“ (eVergabe Kriterium 2.1.3) aus.
Sollten diese Angaben nicht den geforderten Anforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zum Umsatz sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt anzugeben. Im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärksten Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Betriebshaftpflichtversicherung“ (eVergabe Kriterium 2.1.4) aus.
Je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Sollte der Nachweis nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
a) Referenzen:
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 6 Monaten erfolgt. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die Vergabestelle wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Sollte keine Referenz eingereicht werden oder die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
b) Personalkennzahlen:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im für den Auftraggeber relevanten Bereichen Klimatechnik, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Kritische Infrastruktur, Gebäudeleittechnik, Messen-Steuern-Regeln (MSR), BacNet in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren kontinuierlich ist, d. h. sie darf keine Tendenzen aufweisen, die darauf schließen lassen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Planungsauftrags gefährdet sein könnte.
Des Weiteren wird die Zusage verlangt, dass die Anzahl der qualifizierten Vollzeitkräfte (Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet), die für das Projekt zur Verfügung stehen, mindestens 5 beträgt.
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu den „Personalkennzahlen“ (eVergabe Kriterium 2.2.3) aus.
Sollte diese Angaben nicht den geforderten Mindestanforderungen entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zu den Personalkennzahlen sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder ein gleichwertiges Zertifitkat oder mindestens ein eigenes Qualitätsmanagement in Form eines fortlaufend aktualisierten Qualitätshandbuchs besitzt.
Sollte das geforderte Zertifikat oder ein Qualitätshandbuch nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zum Qualitätsmanagement sind im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der schwächste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (5.5.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.