Externer Dienstleister für den Objektschutz mit Einlass- und Kontrolldienst für das Polizeiliche Behördenareal Stauffenbergallee 18 in 01099 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: B5923
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Dienstleister für den Objektschutz mit Einlass- und Kontrolldienst für das Polizeiliche Behördenareal Stauffenbergallee 18 in 01099 Dresden
Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt folgende Leistungen an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen mit Wirkung vom 1. August 2021 zu vergeben:
— Einlass- und Kontrolldienst,
— Objektbewachung.
Stauffenbergallee 18
01099 Dresden
Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt folgende Leistungen an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen mit Wirkung vom 1. August 2021 zu vergeben:
I. Einlass- und Kontrolldienst:
Den Einlass- und Kontrolldienst (EKD) im Objekt Stauffenbergallee 18, 01099 Dresden. Dabei sind folgende Zeiten mit einem Mitarbeiter des extern beauftragten Sicherheitsunternehmens zu besetzen:
— täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
— täglich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
Zusätzlich sind folgende Zeiten mit einem weiteren Mitarbeiter zu besetzen:
— montags bis freitags (außer an Feiertagen, sowie nicht am 24. und 31. Dezember) in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
II. Objektbewachung:
Die Bewachung des Objektes Stauffenbergallee 18, 01099 Dresden (im Auftrag des Sächsischen Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement). Dabei sind folgende Zeiten mit einem Mitarbeiter des extern beauftragten Sicherheitsunternehmens zu besetzen:
— täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
— täglich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
Die Rechnungslegung erfolgt getrennt nach Einlass- und Kontrolldienst (I.) und Objektbewachung (II.).
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraumes bis zum 31. Juli 2025. Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt bis zum 31. Januar 2023.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraumes bis zum 31. Juli 2025. Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt bis zum 31. Januar 2023.
Der unter II. 2.7) genannte Beginn kann in der Vergabesoftware nur als 2.8.2021 abgebildet werden, da der 1.8.2021 auf einen Sonntag fällt. Korrekt ist jedoch der Beginn ab 1.8.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug Berufsregister/Handelsregister,
— Erklärung zu Beiträgen der Sozialversicherung u. Steuern (E1),
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (E2),
— Einhaltung der Tariftreue gemäß geltendem Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (derzeit ist hier der Tarifvertrag für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Sachsen vom 1. Januar 2020 maßgebend, insofern dieser nicht im Rahmen des Verfahrens durch eine neue Fassung abgelöst wird). Die Einhaltung ist durch einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung zu belegen.
— Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (E1),
— Erklärung über den Umsatz (E4),
— Nachweis Haftpflichtversicherung gemäß § 6 BewachV,
— Erklärung Weitergabe an Nachunternehmer (E5).
— Referenzen (E6),
— es sind vom Bewerber Mitarbeiter zu benennen, die für die Leistungserbringung eingeplant sind. Diese Mitarbeiter müssen unter anderem folgenden Voraussetzungen erfüllen (Achtung! Es handelt sich hier nur um einen Auszug aus den Vergabeunterlagen):
a) zweijährige Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe bei der Bewachung von Objekten der Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei oder dem Zoll.
b) Das geplant einzusetzende Personal kann eine Qualifikation zum Ersthelfer nachweisen. Hierzu sind Kopien der Lehrgangszeugnisse oder vergleichbare Nachweise vorzulegen. Alternativ genügt auch eine Erklärung, dass das Personal die Qualifikation zum Ersthelfer turnusmäßig (beispielsweise aller 2 Jahre) erneuert.
c) Kopie der Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß § 34a Abs.1a GewO.
d) Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 oder höher.
e) Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter.
Details zu den o. g. Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Für den Bewerber ist eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen gemäß § 34a abs. 1 GewO vorzulegen,
— Dem Teilnahmeantrag liegt eine schriftliche Unternehmensvorstellung bei (Details siehe Vergabeunterlagen).
Grundlagen für die vertraglich zu erbringenden Leistungen sind neben dem Dienstleistungsvertrag (diesen erhalten Sie mit der Angebotsaufforderung) insbesondere folgende Gesetze/Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung:
— DIN 77200-1:2017,
— DIN 9001:2015,
— § 34a der Gewerbeordnung,
— Bewachungsverordnung – BewachV vom 1. Dezember 2016,
— Ggf. Waffengesetz (WaffG) vom 30. Juni 2017,
— DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“.
Alle weiteren Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363