Externer Dienstleister für den Objektschutz mit Einlass- und Kontrolldienst für das Polizeiliche Behördenareal Stauffenbergallee 18 in 01099 Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: B5923

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178ca3eeabc-676581dc7ef6a5d0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Externer Dienstleister für den Objektschutz mit Einlass- und Kontrolldienst für das Polizeiliche Behördenareal Stauffenbergallee 18 in 01099 Dresden

Referenznummer der Bekanntmachung: B5923
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt folgende Leistungen an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen mit Wirkung vom 1. August 2021 zu vergeben:

— Einlass- und Kontrolldienst,

— Objektbewachung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stauffenbergallee 18

01099 Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt folgende Leistungen an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen mit Wirkung vom 1. August 2021 zu vergeben:

I. Einlass- und Kontrolldienst:

Den Einlass- und Kontrolldienst (EKD) im Objekt Stauffenbergallee 18, 01099 Dresden. Dabei sind folgende Zeiten mit einem Mitarbeiter des extern beauftragten Sicherheitsunternehmens zu besetzen:

— täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr

— täglich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr,

Zusätzlich sind folgende Zeiten mit einem weiteren Mitarbeiter zu besetzen:

— montags bis freitags (außer an Feiertagen, sowie nicht am 24. und 31. Dezember) in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

II. Objektbewachung:

Die Bewachung des Objektes Stauffenbergallee 18, 01099 Dresden (im Auftrag des Sächsischen Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement). Dabei sind folgende Zeiten mit einem Mitarbeiter des extern beauftragten Sicherheitsunternehmens zu besetzen:

— täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr

— täglich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr,

Die Rechnungslegung erfolgt getrennt nach Einlass- und Kontrolldienst (I.) und Objektbewachung (II.).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/08/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraumes bis zum 31. Juli 2025. Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt bis zum 31. Januar 2023.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Leistungszeitraumes bis zum 31. Juli 2025. Die Entscheidung über die Verlängerung erfolgt bis zum 31. Januar 2023.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der unter II. 2.7) genannte Beginn kann in der Vergabesoftware nur als 2.8.2021 abgebildet werden, da der 1.8.2021 auf einen Sonntag fällt. Korrekt ist jedoch der Beginn ab 1.8.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— aktueller Auszug Berufsregister/Handelsregister,

— Erklärung zu Beiträgen der Sozialversicherung u. Steuern (E1),

— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (E2),

— Einhaltung der Tariftreue gemäß geltendem Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (derzeit ist hier der Tarifvertrag für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Sachsen vom 1. Januar 2020 maßgebend, insofern dieser nicht im Rahmen des Verfahrens durch eine neue Fassung abgelöst wird). Die Einhaltung ist durch einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung zu belegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (E1),

— Erklärung über den Umsatz (E4),

— Nachweis Haftpflichtversicherung gemäß § 6 BewachV,

— Erklärung Weitergabe an Nachunternehmer (E5).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenzen (E6),

— es sind vom Bewerber Mitarbeiter zu benennen, die für die Leistungserbringung eingeplant sind. Diese Mitarbeiter müssen unter anderem folgenden Voraussetzungen erfüllen (Achtung! Es handelt sich hier nur um einen Auszug aus den Vergabeunterlagen):

a) zweijährige Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe bei der Bewachung von Objekten der Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei oder dem Zoll.

b) Das geplant einzusetzende Personal kann eine Qualifikation zum Ersthelfer nachweisen. Hierzu sind Kopien der Lehrgangszeugnisse oder vergleichbare Nachweise vorzulegen. Alternativ genügt auch eine Erklärung, dass das Personal die Qualifikation zum Ersthelfer turnusmäßig (beispielsweise aller 2 Jahre) erneuert.

c) Kopie der Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß § 34a Abs.1a GewO.

d) Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 oder höher.

e) Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter.

Details zu den o. g. Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

— Für den Bewerber ist eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen gemäß § 34a abs. 1 GewO vorzulegen,

— Dem Teilnahmeantrag liegt eine schriftliche Unternehmensvorstellung bei (Details siehe Vergabeunterlagen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Grundlagen für die vertraglich zu erbringenden Leistungen sind neben dem Dienstleistungsvertrag (diesen erhalten Sie mit der Angebotsaufforderung) insbesondere folgende Gesetze/Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung:

— DIN 77200-1:2017,

— DIN 9001:2015,

— § 34a der Gewerbeordnung,

— Bewachungsverordnung – BewachV vom 1. Dezember 2016,

— Ggf. Waffengesetz (WaffG) vom 30. Juni 2017,

— DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“.

Alle weiteren Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/05/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2021

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