Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung — HLS (ALG 1-3, 7-8) für den Schulstandort Döbeln-Ost — 1. Bauabschnitt — Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Schulhort Referenznummer der Bekanntmachung: 1.5/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.doebeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung — HLS (ALG 1-3, 7-8) für den Schulstandort Döbeln-Ost — 1. Bauabschnitt — Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Schulhort
Der bestehende Schulstandort Döbeln-Ost an der Dresdner Straße 30s wird erweitert und umgestaltet. Die Stadt Döbeln beabsichtigt den Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Schulhort. Gesamtkostenrahmen (KG 200-600): derzeit ca. 8,442 Mio. EUR brutto Bauwerkskosten (KG 400): derzeit ca. 1,631 Mio. EUR brutto.
Große Kreisstadt Döbeln
Dresdner Straße 30s
04720 Döbeln
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung — HLS (ALG 1-3, 7-8) gem. § 53 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 2 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-8 liegt das Auftragsende voraussichtlich Mitte 2025 (Abschluss LPH 8).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphasen 1 bis 2 sowie Besondere Leistungen beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FWU Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYEW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.