Abfallentsorgung 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 090 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung 2021
Abfallentsorgung für die Unternehmensgruppe St. Georg.
Entsorgung krankenhaustypischer Abfälle sowie Lieferung von Entsorgungsbehältern
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Transport und Entsorgung von krankenhaustypischem Abfall (turnusmäßiger Sonderabfall) sowie Lieferung von Einweg-Entsorgungsbehältern.
Optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr möglich.
Biologischer Abfall (Speisereste)
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Transport und Entsorgung von biologischen Abfällen (auf Abruf).
Optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr möglich.
Nicht gefährlicher Abfall / Wertstoffe incl. Abfälle der Abfallschlüssel Nr. 180104 (B-Müll)
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Transport und Entsorgung von Abfällen, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
Optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr möglich.
Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Transport und Entsorgung von Abfall, welcher den Datenschutzbestimmungen unterliegt (überwiegend Papier).
Optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr möglich.
Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
04779 Wermsdorf
Transport und Entsorgung von verschiedenen Krankenhausabfällen im Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH.
Optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung krankenhaustypischer Abfälle sowie Lieferung von Entsorgungsbehältern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biologischer Abfall (Speisereste)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nicht gefährlicher Abfall / Wertstoffe incl. Abfälle der Abfallschlüssel Nr, 180104 (B-Müll)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markranstädt - Großlehna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfall, welcher den Datenschutzbedingungen unterliegt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallentsorgung Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular im Punkt V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DT4X.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.