6002081388-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Bewachung/Absicherung Feldwebel-Boldt-Kaserne Delitzsch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Militärische Liegenschaft:, Feldwebel-Boldt-Kaserne Delitzsch
Feldwebel-Boldt-Str. 1
04509 Delitzsch
(Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften)
NUTS-Code DED Sachsen,DED53 Nordsachsen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Laufzeit 4 Jahre mit der Option dreimaliger einseitiger Verlängerung um jeweils ein Jahr (insgesamt maximal 7 Jahre Laufzeit).
79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages werden 3 Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr und eine Option für einen zusätzlichen Wachdienst vereinbart. Die Option, zusätzlicher Wachdienst, betrifft die Aufstockung der Bewachungsstärke über die Standardbewachungsstärke hinaus, soweit innerhalb der Vertragslaufzeit ein solcher Bedarf (z. B. durch Einrichtung eines Impfzentrums) an zusätzlicher Bewachung entsteht. Näheres ist nach Angebotsaufforderung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sachkundennachweis gem. §§ 34a GewO bzw. § 25 VSVgV in Kopie, (Erlaubnisbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde, dass der Bieter gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen erbringen darf); Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen; Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist); Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123, 124, 147 GWB (Vordr. B-V 034).Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) in Kopie bzw. unterschriebene Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, (bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich):Mindestdeckung:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
d) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft (BAINBw-B-V 047);
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Mindestdeckung für die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung ist erforderlich:
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) für Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR und
d) für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Formlose unterschriebene Eigenerklärung § 28 Waffengesetz.
— Unterschriebene Eigenverpflichtungserklärung Verschlusssachen (VS-NfD) B-V031,
— Unterschriebene Eigenerklärung Geheimschutzbetreuung und Geheimschutz,
— Unterschriebene Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist (mit Führungszeugnis, mit Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer, mit Erste-Hilfe-Ausbildung, mit fundierter Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben (Siehe Anhang 2 Checkliste),
— Erklärung, dass der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind; genau 3 Referenzbescheinigungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zur formlosen unterschriebenen Eigenerklärung bezüglich des Personaleinsatzes reicht der unterschriebene und ausgefüllte Fragebogen zur Eignungsprüfung ebenso aus (Soweit Bewerber die geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen Ihrem Teilnahmeantrag beifügen, reicht im Fragebogen z. B. die Angabe „liegt bei“ aus).
Genau 3 Referenzbescheinigungen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe:
— Art und Umfang der Leistung mit Angabe der Wachaufgaben (bewaffnet oder unbewaffnet),
— Name und Funktion der Auskunftsperson,
— Zeit der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Näheres ist den veröffentlichten Dateien zu entnehmen, unter anderem:
Anhang_2_Wertungsstufe_Eignungskriterien_Bw-5244.pdf
Referenzen-Reihungs-Matrix_u_Hinweise_Bewerberzahlbegrenzung_Delitzsch.pdf
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Anhand der eingereichten 3 Referenzen erfolgt eine Bewerberzahlbegrenzung der geeigneten Bewerber auf ca. 7 geeignete Bewerber (vorgesehene Mindestzahl) gemäß § 21 VSVgV. Die Begrenzung erfolgt nach objektiven und transparentgemachten Kriterien gemäß veröffentlichter Referenzen-Reihungs-Matrix. Sollten sich im Ergebnis der Reihung der geeigneten Bewerber gemäß beigefügter Matrix mehrere geeignete Bewerber auf Rang 7 der Reihung befinden, werden alle diese Mehreren des Ranges 7 zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Sollten im Ergebnis der Eignungsprüfung insgesamt weniger als 7 Bewerber als geeignet identifiziert werden, wird keine Begrenzung durchgeführt.
Näheres ist den veröffentlichten Dateien zu entnehmen, unter anderem:
Anhang_2_Wertungsstufe_Eignungskriterien_Bw-5244.pdf
Referenzen-Reihungs-Matrix_u_Hinweise_Bewerberzahlbegrenzung_Delitzsch.pdf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1).der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit