Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-440/450/540 ELA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Schulverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen

Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-440/450/540 ELA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

— Starkstromanlagen,

— Eigenstromversorgungsanlagen,

— Stromversorgungsanlagen,

— Kabelverlegesysteme,

— Kabel und Leitungen,

— Installationsanlagen,

— Sonnenschutz,

— Beleuchtungsanlagen,

— Potentialausgleich / Erdung,

— Informations- und Kommunikationsanlagen,

— Brandmelde- / Hausalarmanlagen,

— Sprachalarmierungsanlagen,

— Gebäudeverkabelung / EDV,

— Videoanlagen,

— Rufanlagen,

— Funkanlagen,

— Außenanlagen,

— Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen,

— Brandschottungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25548 Kellinghusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Situation und Erschließung der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes.

Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A die Planung und Ausführung der Installationen erfolgt unter Beachtung nachfolgend aufgeführter wesentlicher Normen, Vorschriften und Vorgaben:

1. Landes Bauordnung (LBau),

2. Normenreihe DIN / VDE 0100 — Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V,

3. Norm DIN / VDE 0108 — 100 — Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen,

4. DIN VDE 0828 Elektroakustische Notfallsysteme,

5. EN 12464 Beleuchtung mit künstlichem Licht,

6. Leitungsanlagenrichtlinie LAR,

7. DIN VDE 0185 Blitzschutzanlagen,

8. Arbeitsstätten- Richtlinien und Verordnungen,

9. TR Schulen 2016.

Leistungsermittlung

Für den Leistungsbedarf wurden folgende Werte ermittelt:

Leistungsbedarf: Pw2 = ca. 300 kW

442 Eigenstromversorgungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Gem. BGR 216, ASR 7/4 und EN 1838, DIN 4844 und HBauO wird der Gebäudeabschnitt mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgerüstet.

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWG). USV Versorgung Sprachalarmierungsanlagen SAA (ELA).

443 Niederspannungsschaltanlagen

Die Verteilungen werden als typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN / VDE 0660, Teil 500 vorgesehen und beinhalten alle Sicherungs-, Schalt- und Steuergeräte, die anschlussfertig auf Klemmen verdrahtet werden.

NSHV

Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) wird im Erdgeschoss in einem speziellen Technikraum (gemäß

EltBauR) geplant.

Unterverteilungen

Die Unterverteilungen UV versorgen die elektrotechnischen Verbraucher in Ihren jeweiligen Versorgungsbereichen.

Die Absicherungen der jeweiligen Abgänge erfolgt unter Zugrundelegung der DIN VDE 0100, Teil 430 bzw. DIN VDE 0298, Teil 2.

444 Niederspannungsinstallationsanlagen

Die Leistungen dieses Titels umfassen Schaltgeräte, Steckdosen, Elektrogeräte sowie die komplette Verkabelung und Kabel- und Leitungstrassen des Hauses einschl. der Anschlüsse für die Beleuchtung und nutzungsspezifischer Anlagen sowie notwendiger Anschluss- und Abzweigdosen.

Kabel und Leitungen sämtliche Kabel und Leitungen, die zu den Verteilungen und zu den Verbrauchern wie Leuchten, Steckdosen und sonstigen Geräten führen, sind vorwiegend als halogenfreie Mantelleitungen (NHMH) geplant. Steuerleitungen werden ebenfalls in halogenfreier Ausführung (J-H(St)H) geplant.

Brandschutzmaßnahmen sämtliche Leitungsdurchführungen und Deckendurchbrüche die

Brandabschnitte oder Bauteile mit Feuerwiderstandsdauer Queren, sind als Brandschottung auszuführen.

445 Beleuchtungsanlagen

Die Beleuchtungsanlage ist entsprechend der Arbeitsstätten-Richtlinie „Künstliche Beleuchtung“ vom 1. Oktober 1993 III b 2-34507, der EN 12464, der AMEV ausgelegt.

Für die Beleuchtung der Fluchtwege (Treppen und Flure) kommen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten zum Einsatz.

Rettungszeichenleuchten werden in energiesparender LED Technik ausgeführt.

446 Blitzschutz- und Erdungsanlage

Es erfolgt eine Ausrüstung mit Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlage gemäß:

— DIN VDE 0185,

— DIN VDE 0800,

— ENV 61024.

Auslegungsstand 2014.

Es ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III geplant.

449 Sonstiges

NRWG-Anlagen

In Treppenhäusern kommen Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen NRWG, (früher RWA) zum Einsatz. Die Auslösung erfolgt über die in den Anlagen integrierten Rauchmelder und über Handauslösetaster. NRWG werden als zugelassenes Gesamtsystem vom Gewerk Hochbau geplant und erreicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-481397
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 200113-440/450/540
Bezeichnung des Auftrags:

KG 440/450/540 ELA elektrische Anlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 10
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwestedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24594
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Alveslohe
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jagel
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr