Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-440/450/540 ELA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen
— Starkstromanlagen,
— Eigenstromversorgungsanlagen,
— Stromversorgungsanlagen,
— Kabelverlegesysteme,
— Kabel und Leitungen,
— Installationsanlagen,
— Sonnenschutz,
— Beleuchtungsanlagen,
— Potentialausgleich / Erdung,
— Informations- und Kommunikationsanlagen,
— Brandmelde- / Hausalarmanlagen,
— Sprachalarmierungsanlagen,
— Gebäudeverkabelung / EDV,
— Videoanlagen,
— Rufanlagen,
— Funkanlagen,
— Außenanlagen,
— Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen,
— Brandschottungen.
25548 Kellinghusen
Beschreibung der Situation und Erschließung der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes.
Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A die Planung und Ausführung der Installationen erfolgt unter Beachtung nachfolgend aufgeführter wesentlicher Normen, Vorschriften und Vorgaben:
1. Landes Bauordnung (LBau),
2. Normenreihe DIN / VDE 0100 — Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V,
3. Norm DIN / VDE 0108 — 100 — Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen,
4. DIN VDE 0828 Elektroakustische Notfallsysteme,
5. EN 12464 Beleuchtung mit künstlichem Licht,
6. Leitungsanlagenrichtlinie LAR,
7. DIN VDE 0185 Blitzschutzanlagen,
8. Arbeitsstätten- Richtlinien und Verordnungen,
9. TR Schulen 2016.
Leistungsermittlung
Für den Leistungsbedarf wurden folgende Werte ermittelt:
Leistungsbedarf: Pw2 = ca. 300 kW
442 Eigenstromversorgungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Gem. BGR 216, ASR 7/4 und EN 1838, DIN 4844 und HBauO wird der Gebäudeabschnitt mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgerüstet.
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWG). USV Versorgung Sprachalarmierungsanlagen SAA (ELA).
443 Niederspannungsschaltanlagen
Die Verteilungen werden als typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN / VDE 0660, Teil 500 vorgesehen und beinhalten alle Sicherungs-, Schalt- und Steuergeräte, die anschlussfertig auf Klemmen verdrahtet werden.
NSHV
Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) wird im Erdgeschoss in einem speziellen Technikraum (gemäß
EltBauR) geplant.
Unterverteilungen
Die Unterverteilungen UV versorgen die elektrotechnischen Verbraucher in Ihren jeweiligen Versorgungsbereichen.
Die Absicherungen der jeweiligen Abgänge erfolgt unter Zugrundelegung der DIN VDE 0100, Teil 430 bzw. DIN VDE 0298, Teil 2.
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
Die Leistungen dieses Titels umfassen Schaltgeräte, Steckdosen, Elektrogeräte sowie die komplette Verkabelung und Kabel- und Leitungstrassen des Hauses einschl. der Anschlüsse für die Beleuchtung und nutzungsspezifischer Anlagen sowie notwendiger Anschluss- und Abzweigdosen.
Kabel und Leitungen sämtliche Kabel und Leitungen, die zu den Verteilungen und zu den Verbrauchern wie Leuchten, Steckdosen und sonstigen Geräten führen, sind vorwiegend als halogenfreie Mantelleitungen (NHMH) geplant. Steuerleitungen werden ebenfalls in halogenfreier Ausführung (J-H(St)H) geplant.
Brandschutzmaßnahmen sämtliche Leitungsdurchführungen und Deckendurchbrüche die
Brandabschnitte oder Bauteile mit Feuerwiderstandsdauer Queren, sind als Brandschottung auszuführen.
445 Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsanlage ist entsprechend der Arbeitsstätten-Richtlinie „Künstliche Beleuchtung“ vom 1. Oktober 1993 III b 2-34507, der EN 12464, der AMEV ausgelegt.
Für die Beleuchtung der Fluchtwege (Treppen und Flure) kommen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten zum Einsatz.
Rettungszeichenleuchten werden in energiesparender LED Technik ausgeführt.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlage
Es erfolgt eine Ausrüstung mit Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlage gemäß:
— DIN VDE 0185,
— DIN VDE 0800,
— ENV 61024.
Auslegungsstand 2014.
Es ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III geplant.
449 Sonstiges
NRWG-Anlagen
In Treppenhäusern kommen Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen NRWG, (früher RWA) zum Einsatz. Die Auslösung erfolgt über die in den Anlagen integrierten Rauchmelder und über Handauslösetaster. NRWG werden als zugelassenes Gesamtsystem vom Gewerk Hochbau geplant und erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KG 440/450/540 ELA elektrische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwestedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24594
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de