Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-07 DCH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen
Dachabdichtung- und Klempnerarbeiten:
— Baustelleneinrichtung, statische Nachweise und Werkplanung,
— Sohlabdichtung KG und EG,
— Abdichtungsarbeiten Hauptdach und Attikadach,
— Abdichtungsarbeiten Kasematten und KG,
— Dachdurchdringungen,
— Stahltrapezblechdach auf außenliegenden Nottreppenhäusern,
— Faserzementplattendeckung auf Vordächern,
— Oberlichtkuppeln und Dachausstiege,
— Klempnerarbeiten (außen- und innenliegende Rinnen, Attikaabdeckungen, Fallleitungen usw.),
— Absturzsicherung,
— Wartungswege, Schneefang, provisorische Entwässerung,
— Wartungsarbeiten.
25548 Kellinghusen
Die Dacharbeiten gliedern sich in mehrere Bereiche auf:
1. Attikadach, 3.OG Staffelgeschoss:
— 25 cm Stb.-Decke,
— MiWo-Gefälledämmung,
— 2-lagige bituminöse Abdichtung,
— extensives Gründach,
— Attikaentwässerung: Doppelwandrohre.
2. Hauptdach BT1 und BT2:
— 25 cm Stb.Decke, teilweise mit 3,45o Neigung,
— MiWo-Dämmung,
— 2-lagige bitumiöse Abdichtung,
— extensives Gründach,
— aussenliegende kastenförmige Hängedachrinne NG 400.
3. Hauptdach BT3 und BT4:
— 25 cm Stb.Decke, teilweise mit 3,45o Neigung,
— MiWo-Dämmung,
— 2-lagige bitumiöse Abdichtung,
— Kiesbelag,
— teilweise Aufstellfläche für PV-Anlage,
— aussenliegende kastenförmige Hängedachrinne NG 400.
4. Dach der Nottreppenhäuser:
— Stahltrapezblech 85/280 auf Stahltragwerk (HEA 140),
— MiWo-Sickenfüller,
— MiWo-Gefälledämmung,
— 2-lagige bitumiöse Abdichtung,
— aussenliegende Kastenrinne NG 333 im Anschluss an Giebelfassade.
5. Vordächer bei Eingangsbereichen:
— 25 cm Stb.-Decke mit ca. 15o Grad Neigung,
— Steinwolle-Dämmung,
— 2-lagige bituminöse Abdichtung,
— wasserdichtes Unterdach mit Schalung, Konter- und Traglattung,
— geschuppte Dacheindeckung aus Faserzementplatten,
— innenliegende Kastenrinne NG250.
Baustelleneinrichtung und Werkplanung:
— Baustelleneinrichtung,
— Windsognachweis,
— Verlegeplan und Fangnetz Trapezblech,
— Werkplanung Traufkonstruktion,
— Rechnerischer Nachweis Entwässerung,
— Ausbau und Entsorgung von provisorischer Durchsturzsicherung.
Sohlabdichtung KG und EG:
— Untergrund vorbereiten und Voranstrich,
— Abdichtung auf Sohle sowie Anschlüsse an Wände und aufgehende Bauteile.
Dachabdichtungsarbeiten Hauptdach und Attikadach:
— Untergrund vorbereiten und Voranstrich,
— Abdichtung sowie Anschlüsse an Wände und aufgehende Bauteile,
— PUR Dämmung und PUR Gefälledämmung,
— Schaumglas Dämmung und Schaumglas Gefälle-Dämmung,
— EPS- Gefälledämmung,
— 2-lagige Bitumendachabdichtungsbahn, wurzelfest,
— Traufausbildungen,
— Attikaanschlüsse,
— Kiesschüttungen,
— Perimeterdämmung und Sockelblech.
Abdichtungsarbeiten Kasematten und Kellerabgang KG:
— Untergrund vorbereiten und Voranstrich,
— Abdichtung sowie Anschlüsse an Wände und aufgehende Bauteile,
— Schaumglas Dämmung und Schaumglas-Gefälledämmung,
— Steinwolle-Gefälledämmung,
— Überhangbleche.
Dachdurchdringungen:
— Anschluss Strangentlüfter,
— Schwanenhälse DN 100 bis DN200.
Dach Stahl-Trapezblech auf Nottreppenhäusern außen:
— Trapezblech Profil in Negativlage,
— Randabschlussprofil,
— Attikaausbildung und Traufbohle nicht brennbar,
— Mineralwolle Gefälledämmung und Sickenfüller,
— 2-lagige Bitumenabdichtungsbahn, bestreut.
Faserzementplattendeckung auf Vordächern:
— Untergrundvorbereiten,
— Sparren und Zwischensparrendämmung aus Steinwolle,
— Unterdach mit Konter- und Traglattung,
— Bitumenabdichtung als wasserdichtes Unterdach,
— Faserzementplattendeckung, geschuppt und polygonal,
— gekantete Rinnenbleche.
Oberlichtkuppeln und Dachausstiege:
— Oberlichtkuppeln, klar, 3-schalig,
— Antriebe, RWA, Durchsturzgitter,
— Dachausstiege mit F30 Stahlluke.
Klempnerarbeiten:
— Attikaabdeckungen,
— Kastenrinnen in NG250, NG333, NG400,
— Fallleitungen,
— Komplettsystem Haupt-Not-Kombi Attikaentwässerung.
Absturzsicherung:
— überfahrbares Seilsystem mit Einzelanschlagpunkten.
Wartungswege, Schneefang, provisorische Entwässerung:
— Betongehwegplatten,
— provisorische Entwässerung aus Flexrohren,
— provisorische Aufkantung als Wassersperre,
— Schneefangsystem Hauptdächer,
— Schneefangsystem Vordächer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
07 DCH Dachabdichtung- und Klempnerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brügge, Holstein
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de