Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-410 AWG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen
Verlegung Wasser, Abwasser und Gas:
— Zentrale Einrichtungen und Hauseinführung,
— Abwasser,
— Trinkwasser Rohrleitung und Zubehör,
— Wärmedämmung,
— Brandschottung,
— Objekte/Armaturen,
— Gasleitung.
25548 Kellinghusen
Beschreibung der Situation und Erschließung
Der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes. Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A, erhalten. Seine südliche Fassade wird nach Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes, Bauteil C, geschlossen und mit einer neuen Außentreppe versehen. Die Raumgeometrie und die Nutzung der beiden Geschosse bleiben unverändert. Leistungen am Hauptgebäude und am Rundbau sind nicht Teil dieser Ausschreibungen.
Aktuell erfolgt die verkehrliche Erschließung des Bestandsgebäudes mit Bus und PKW über die südlich gelegene danziger Straße. Bestehende Zufahrt und Parkplätze sollen auch in der Neuplanung in gleicher Weise genutzt werden.
Darüber hinaus wird es eine untergeordnete Zuwegung von Norden errichtet.
Gebäudetechnik:
Die neue gebäudetechnische Ausstattung wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Die Wärmeversorgung erfolgt über das bestehende BHKW und Gaskessel mit Pufferspeicher. Der Neubau wird über die Bestandsanlagen erschlossen. Klassenräume werden natürlich be- und entlüftet. Aula und Mensa (Versammlungsstätte) und die innenliegenden Räume werden an eine Lüftungsanlage angeschlossen. Alle geplanten Maßnahmen des gebäudetechnischen Ausbaus Folgen den Maßgaben der LB-Bau.
Hygiene Spülstationen
Der Wasseraustausch wird während des ganzen Jahres durch eine automatische Hygienespülung sichergestellt. An jedem Ende eines Stranges, wird es eine, auf die GLT aufgeschaltete Hygienespülstation geben. Die Spülstationen können aus der GLT gesteuert und geregelt werden. Die Stationen werden über den Durchfluss und die sich daraus resultierenden Zeiten geschaltet. So wird sichergestellt, dass die gesamte Wassermenge alle 72 Stunden komplett ausgetauscht wird. Wasserverteilung:
Nach einer Strangabsperreinrichtung für dieses Gebäude wird das Trinkwasser aus dem Anschlussraum in den Abhangdecken und in Installationswänden mit Edelstahlrohren zu den Verbrauchsstellen geführt. In den Küchenbereichen wird die Versorgung von oben über Versorgungsschächte vor den Arbeitsplätzen gewährleistet.
Warmwasserbereitung:
Für die Küchenbereiche wird es eine zentrale Warmwasserbereitung durch die bestehende Kesselanlage und das Blockheizkraftwerk gegeben. Die geringen Wassermengen für die anderen Verbraucher (Teeküchen und Pumi-Räume) können über ein dezentrales System wie der elektrische DLE versorgt werden. Die Frischwasserstation für das Küchenwarmwasser wird direkt an den Pufferspeicher angeschlossen. Um zu jeder Zeit die benötigte Wassermenge anstehen zu haben, wird es einen Pufferspeicher Heizung geben. Es ist eine Warmwasser-Zirkulation geplant.
Werkstoffe:
Für die Trinkwasserverteilung wird in Abstimmung ein Edelstahlohr eingesetzt. Die Verbindung erfolgt durch Pressfittings. Für die Trinkwasserverteilung werden nur Rohrleitungen und Formteile verwendet, welche die Prüfungen des DVGW bestanden und das DVGW-Prüfzeichen erhalten haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KG 410 AWG Abwasser, Wasser, Gas
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide/Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de