Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-410 AWG

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Schulverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen

Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-410 AWG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45332200 Wasserinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verlegung Wasser, Abwasser und Gas:

— Zentrale Einrichtungen und Hauseinführung,

— Abwasser,

— Trinkwasser Rohrleitung und Zubehör,

— Wärmedämmung,

— Brandschottung,

— Objekte/Armaturen,

— Gasleitung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45332300 Verlegen von Abwasserleitungen
44161100 Gasleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25548 Kellinghusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Situation und Erschließung

Der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes. Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A, erhalten. Seine südliche Fassade wird nach Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes, Bauteil C, geschlossen und mit einer neuen Außentreppe versehen. Die Raumgeometrie und die Nutzung der beiden Geschosse bleiben unverändert. Leistungen am Hauptgebäude und am Rundbau sind nicht Teil dieser Ausschreibungen.

Aktuell erfolgt die verkehrliche Erschließung des Bestandsgebäudes mit Bus und PKW über die südlich gelegene danziger Straße. Bestehende Zufahrt und Parkplätze sollen auch in der Neuplanung in gleicher Weise genutzt werden.

Darüber hinaus wird es eine untergeordnete Zuwegung von Norden errichtet.

Gebäudetechnik:

Die neue gebäudetechnische Ausstattung wird entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Die Wärmeversorgung erfolgt über das bestehende BHKW und Gaskessel mit Pufferspeicher. Der Neubau wird über die Bestandsanlagen erschlossen. Klassenräume werden natürlich be- und entlüftet. Aula und Mensa (Versammlungsstätte) und die innenliegenden Räume werden an eine Lüftungsanlage angeschlossen. Alle geplanten Maßnahmen des gebäudetechnischen Ausbaus Folgen den Maßgaben der LB-Bau.

Hygiene Spülstationen

Der Wasseraustausch wird während des ganzen Jahres durch eine automatische Hygienespülung sichergestellt. An jedem Ende eines Stranges, wird es eine, auf die GLT aufgeschaltete Hygienespülstation geben. Die Spülstationen können aus der GLT gesteuert und geregelt werden. Die Stationen werden über den Durchfluss und die sich daraus resultierenden Zeiten geschaltet. So wird sichergestellt, dass die gesamte Wassermenge alle 72 Stunden komplett ausgetauscht wird. Wasserverteilung:

Nach einer Strangabsperreinrichtung für dieses Gebäude wird das Trinkwasser aus dem Anschlussraum in den Abhangdecken und in Installationswänden mit Edelstahlrohren zu den Verbrauchsstellen geführt. In den Küchenbereichen wird die Versorgung von oben über Versorgungsschächte vor den Arbeitsplätzen gewährleistet.

Warmwasserbereitung:

Für die Küchenbereiche wird es eine zentrale Warmwasserbereitung durch die bestehende Kesselanlage und das Blockheizkraftwerk gegeben. Die geringen Wassermengen für die anderen Verbraucher (Teeküchen und Pumi-Räume) können über ein dezentrales System wie der elektrische DLE versorgt werden. Die Frischwasserstation für das Küchenwarmwasser wird direkt an den Pufferspeicher angeschlossen. Um zu jeder Zeit die benötigte Wassermenge anstehen zu haben, wird es einen Pufferspeicher Heizung geben. Es ist eine Warmwasser-Zirkulation geplant.

Werkstoffe:

Für die Trinkwasserverteilung wird in Abstimmung ein Edelstahlohr eingesetzt. Die Verbindung erfolgt durch Pressfittings. Für die Trinkwasserverteilung werden nur Rohrleitungen und Formteile verwendet, welche die Prüfungen des DVGW bestanden und das DVGW-Prüfzeichen erhalten haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 164-397735
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 200113-410 AWG
Bezeichnung des Auftrags:

KG 410 AWG Abwasser, Wasser, Gas

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide/Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021

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