Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
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Übergeordnete Projektziele sind die Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes MRH im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dabei sollen insbesondere der Innovation und Wissens-/Technologietransfer in der gesamten MRH gemeinsam institutionen- und länderübergreifend gefördert werden.
u.a. Hamburg
Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg (MRH) und eines Konzeptes einer Innovationsagentur für die MRH.
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Im Rahmen dieses Auftrages sind folgende Leistungen zwingend zu gleichen Teilen zu erbringen:
Modul 1 – Entwicklung einer länderübergreifenden Innovationsstrategie für eine intelligente Spezialisierung in der Metropolregion Hamburg
— AP 1.1 – Kristallisation – Analyse, Synergien, Spezifika und Potentiale – der MRH,
— AP 1.2 – Leuchtturmthemen und Leuchtturmprojekte – Validierung und Konkretisierung,
— AP 1.3 – Strategieerstellung.
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Modul 2 – Konzept Innovationsagentur
— AP 2.1 – Analyse der konkreten Rahmenbedingungen in der MRH sowie von (inter-)nationalen Best Practice-Beispielen,
— AP 2.2 – Konzeptvorentwicklung inkl. Finanzierungskonzept,
— AP 2.3 – Konzepterstellung,
— AP 2.4 – Optionales Arbeitspaket Business Case.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte zum Beispiel Erfahrungen, Referenzen, Skizzierung, Gestaltung der Unterlagen und Unternehmensdarstellung etc. vergeben.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 7 000 Punkten (von möglichen zu erreichenden 10 000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das Projektbüro Metropolregion Hamburg e. V. behält sich die Verringerung der Zahl der Teilnehmer im Verlauf der Angebotspräsentation/Verhandlungsgespräche vor.
Die Verringerung der Teilnehmer erfolgt nach jedem Verhandlungsgespräch und nach Bewertung der modifizierten Konzepte/Angebote. Nur mit den Bietern, die sich dann auf Platz 1 bis 3 (1. Runde) und nach der ggf. erforderlichen 2. Runde auf Platz 1 und 2 der Auswertung befinden, wird ein abschließendes 3. Verhandlungsgespräch geführt.
Im Rahmen der Angebotsphase ist das AP 2.4 – Optionales Arbeitspaket Business Case, optional anzubieten. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bietergemeinschaften (BG) und Unterauftragnehmer sind zugelassen. Die in der Bekanntmachung/Angebotsaufforderung genannten Nachweise/Eigenerklärungen sowie Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind für alle Parteien einer BG vorzulegen. BG müssen einen Konsortialführer benennen. Der AN muss das Gutachten inkl. des ggf. beauftragten Business Case bis spätestens zum 30.9.2022 vorlegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens/der Unternehmen sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020). Sofern diese für das Jahr 2020 noch nicht vorliegen: Vorlage der Umsätze 2017, 2018 und 2019.
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Benennung der Mindestdeckungssummen und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen und aufrechterhalten wird und dass die Prämienzahlung für die Dauer der Laufzeit erfolgen wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
4. Darstellung von maximal 5 Projektreferenzen über die Erarbeitung einer vergleichbaren Strategie (möglichst Innovationsstrategie) mit dem Hauptaugenmerk auf:
— bereits durchgeführte Gutachten, Studien, Konzepte o. ä. zum Thema,
— Auswertung und Abgleich verschiedenster über- bzw. untergeordneter Strategiepapiere,
— Abgleich und Darstellung verschiedenster Werkzeuge und Handlungsansätze,
— Erkennen und Benennen wichtiger Handlungsfelder, Potentiale und Maßnahmen im Themenbereich der Strategie,
— Darstellung des Innovationsbezugs und des Innovationsverständnisses,
— Erfahrung mit länderübergreifenden Kooperationen, Metropolregionen bzw. Regionalkooperationen und Verständnis für deren besondere Rahmenbedingungen,
— Kenntnisse der grundlegenden Strukturen (Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung) der Metropolregion Hamburg,
— Kenntnisse wesentlicher Innovationsakteure in Norddeutschland.
5. Darstellung von maximal 5 Projektreferenzen über die Erstellung eines vergleichbaren Konzeptes (möglichst Innovationsagentur) mit dem Hauptaugenmerk auf:
— bereits durchgeführte Gutachten, (Machbarkeits-)Studien, Konzepte, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/Business Cases o. ä. möglichst zum Thema,
— Identifizieren, Analyse, Vergleich, Bewertung, Herausarbeiten von Erfolgskriterien, Transfer von internationalen und nationalen Best Practice-Beispielen,
— Auswertung und Abgleich verschiedenster über- bzw. untergeordneter Strategiepapiere,
— Abgleich und Darstellung verschiedenster Werkzeuge und Handlungsansätze,
— Erkennen und Benennen wichtiger Handlungsfelder, Potentiale und Maßnahmen im Themenbereich des Konzeptes,
— Darstellung des Innovationsbezugs und des Innovationsverständnisses,
— Erfahrung mit länderübergreifenden Kooperationen, mit Metropolregionen bzw. mit Regionalkooperationen und Verständnis für deren besondere Rahmenbedingungen,
— Kenntnisse der grundlegenden Strukturen (Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung) der Metropolregion Hamburg,
— Kenntnisse wesentlicher Innovationsstrukturen (inter-)national sowie wesentlicher Innovationsakteure in Norddeutschland.
6. Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung des für die zu erbringende Leistung „Innovationsstrategie“ (vgl. Nr. 4) eingesetzten Personals (inkl. des Personals des Unterauftragnehmers).
7. Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung des für die zu erbringende Leistung „Konzept Innovationsagentur“ (vgl. Nr. 5) eingesetzten Personals (inkl. des Personals des Unterauftragnehmers).
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29. April 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 5 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 06. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:[removed]) zu richten.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
8. Eigenerklärung, dass die Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung als Ausschlusskriterium gekennzeichnet sind, erfüllt werden können.
9. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen u. aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio.
10. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Skizzierung einer groben Herangehensweise (maximal 5 Seiten), welche mindestens folgende Themenfelder berücksichtigt:
— Erarbeitung der Innovationsstrategie,
— Konzeptentwicklung für eine Innovationsagentur einschl. Hinweise zum Business Case,
— Kommunikationskonzept für die Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Federführung etc. sowie für die Einbindung div. Stakeholder.
12. Etablierung des Unternehmens anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
13. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
14. Eigenerklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden u. keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden u., sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
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Verhandlungsgespräche/Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 30. KW, 32. KW und 34. KW 2021 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterl. sind zusätzlich vorzulegen.
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Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit d. Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]0
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de