Neubau Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-04-ROH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Schulverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Kellinghusen

Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-04-ROH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220 Rohbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

— Baustelleneinrichtung,

— Werkplanung, Betonüberwachung, Betonierabschnitte,

— Stahlbetonarbeiten,

— Grundleitungen,

— Mauerwerksarbeiten,

— Schlämmputz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262310 Stahlbetonarbeiten
45262522 Mauerwerksarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

25548 Kellinghusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gebäude:

Der 4-geschossige Baukörper ist als eine Neuinterpretation des klassischen Kreuzbaus konzipiert. Von einem zentralen Treppenhaus entwickeln sich 4 unterschiedliche Flügel mit klar definierten Funktionsbereichen in alle Himmelsrichtungen. Der Neubau ist so auf dem Grundstück platziert, dass 2 Flügel das westliche Ende des Sportplatzes umschließen. Nach Osten öffnen sich 2 Flügel dem verleibenden Schulwald.

EG:

Foyer, zentrales Treppenhaus, Aula/Mensa, Fachklassen plus NR, Musikbereich mit Bühne, Küche und Mensa. Lehrerbereich sowie Werkunterrichtsbereich.

1. und 2. OG:

Klassentrakte in Klassenclustern mit 3 - 4 Unterrichtsräumen, Flurflächen als Lernzonen durch Kompartmentlösung. Zentrales Treppenhaus sowie 2 weitere innere Treppenhäuser.

3. OG:

Fachklassen wie Physik, Chemie, Geisteswissenschaften, Informatik sowie sozialpädagogischer Bereich.

Über das große Foyer mit dem zentralen Treppenhaus sind die Aula/Mensa zu erreichen. Diese Flächen sind Herzstück des Gebäudes und dienen als Treffpunkt und Veranstaltungsort. Den Nutzungen passend zugeordnet befinden sich dahinter die entsprechenden Fachklassen und Nebenräume, Musikbereich im Anschluss an die Bühne und Küche hinter der Mensa. Der Lehrerbereich befindet in räumlicher Nähe zum Foyer, ebenso wie der Werkunterrichtsbereich. Das Prinzip von autarken

Funktionsbereichen, die in direkter Nachbarschaft und Anbindung an das Hauptgeschehen stehen, wird hier ablesbar.

Im ersten und zweiten Obergeschoss befinden sich die Klassentrakte. Hier werden in den Gebäudeflügeln einzelne Abschnitte/ Kompartments ausgebildet, welche kleine autarke Klassen-Cluster von drei bis 4 Unterrichtsräumen entstehen lassen. Da die Verkehrsflächen in diesem Bereich im baurechtlichen Sinne als nicht notwendige Flure definiert sind,

Können sie als freie Lernzonen für individuellen Unterricht oder als zusätzlicher Arbeits- und Aufenthaltsraum genutzt werden.

Zwei Treppenhäuser im Ost- und Westflügel stellen sicher, dass die Bereiche, zusätzlich zum Foyer, über die Vertikale verknüpft sind. Vier außenliegende Treppenanlagen an den Köpfen der Gebäudeflügel stellen die notwendigen baulichen 2. Rettungswege sicher.

Im dritten Obergeschoss sind — dem Prinzip der Bildung von Funktionsbereichen folgend – der Fachklassentrakt für Physik/Chemie und Geisteswissenschaften/Informatik untergebracht, ebenso der sozialpädagogische Bereich.

BGF und BRI:

— BGF nach DIN 277 / Neubau,

— BGF (R): 11 684,54 m2,

— BGF (S): 619,23 m2,

— BRI nach DIN 277 /Neubau,

— BRI (R): 46 401,22 m3,

— BRI (S): 2 266,90 m3.

(R): Regelfall, vollständig umschlossen

(S): Sonderfall, konstruktiv mit dem Bauwerk verbunden, jedoch nicht vollständig umschlossen Baustelleneinrichtung:

— Hebezeug und Kranfundament,

— Gerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen,

— Absturzsicherungen und Durchsturzsicherungen,

— provisorische Treppenanlagen.

Werkplanung, Betonüberwachung, Betonierabschnitte:

— Werkplanung FT-Treppen,

— Werkplanung Sichtbeton SB3,

— Betonüberwachung,

— Betonierabschnitte.

Stahlbetonarbeiten:

— Gründung,

— Stb.-Wände,

— Bauwerk Lüftungsturm TGA,

— Abdichtung und Dämmung,

— Stb.-Decken,

— Treppen und Podeste,

— Betonstahl und Stahlbauteile,

— Durchbrüche und Kernbohrungen,

— Fundamente Außenfluchttreppen,

— Stb.-Arbeiten sonstiges, wie z. B. Leerrohre und Aussparungen.

Grundleitungen

— SW-Rohrleitungen in Sohle,

— RW-Rohrleitungen in Sohle,

— RW-Rohrleitungen unter der Sohle.

Mauerwerksarbeiten:

— MW in d= 17,5 bis 30 cm,

— Anschlussfugen EI 30 und EI 90,

— Abdichtung Bitumenbahn als Schutz vor Wassereintritt.

Schlämmputz:

— Schlämmputz im KG inkl. Vorbehandlung der Flächen,

— Verfüllen von Schlitzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 111-268707
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 200113-04-ROH-01
Bezeichnung des Auftrags:

04 ROH Rohbauarbeiten Stb. und MW

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021

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