Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-446-BLI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen
— Ringerder,
— Fundamenterder,
— Erdungsfestpunkt,
— Anschlussfahne,
— Ableitungen (hochspannungsfest und Rundleiter).
25548 Kellinghusen
Gebäude: Der 4-geschossige Baukörper ist als eine Neuinterpretation des klassischen Kreuzbaus konzipiert. Von einem zentralen Treppenhaus entwickeln sich 4 unterschiedliche Flügel mit klar definierten Funktionsbereichen in alle Himmelsrichtungen. Der Neubau ist so auf dem Grundstück platziert, dass 2 Flügel das westliche Ende des Sportplatzes umschließen. Nach Osten öffnen sich 2 Flügel dem verleibenden Schulwald.
EG: Foyer, zentrales Treppenhaus, Aula/Mensa, Fachklassen plus NR, Musikbereich mit Bühne, Küche und Mensa. Lehrerbereich sowie Werkunterrichtsbereich.
1. und 2.OG: Klassentrakte in Klassenclustern mit 3-4 Unterrichtsräumen, Flurflächen als Lernzonen durch Kompartmentlösung. Zentrales Treppenhaus sowie 2 weitere innere Treppenhäuser.
3.OG: Fachklassen wie Physik, Chemie, Geisteswissenschaften, Informatik sowie sozialpädagogischer Bereich. Über das große Foyer mit dem zentralen Treppenhaus sind die Aula/Mensa zu erreichen. Diese Flächen sind Herzstück des Gebäudes und dienen als Treffpunkt und Veranstaltungsort. Den Nutzungen passend zugeordnet befinden sich dahinter die entsprechenden Fachklassen und Nebenräume, Musikbereich im Anschluss an die Bühne und Küche hinter der Mensa. Der Lehrerbereich befindet in räumlicher Nähe zum Foyer, ebenso wie der Werkunterrichtsbereich. Das Prinzip von autarken Funktionsbereichen, die in direkter Nachbarschaft und Anbindung an das Hauptgeschehen stehen, wird hier ablesbar. Im ersten und zweiten Obergeschoss befinden sich die Klassentrakte. Hier werden in den Gebäudeflügeln einzelne Abschnitte/Kompartments ausgebildet, welche kleine autarke Klassen-Cluster von drei bis vier Unterrichtsräumen entstehen lassen. Da die Verkehrsflächen in diesem Bereich im baurechtlichen Sinne als nicht notwendige Flure definiert sind, können sie als freie Lernzonen für individuellen Unterricht oder als zusätzlicher Arbeits- und Aufenthaltsraum genutzt werden. Zwei Treppenhäuser im Ost- und Westflügel stellen sicher, dass die Bereiche, zusätzlich zum Foyer, über die Vertikale verknüpft sind. Vieraußenliegende Treppenanlagen an den Köpfen der Gebäudeflügel stellen die notwendigen baulichen 2. Rettungswege sicher. Im dritten Obergeschoss sind — dem Prinzip der Bildung von Funktionsbereichen folgend – der Fachklassentrakt für Physik/Chemie und Geisteswissenschaften/Informatik untergebracht, ebenso der sozialpädagogische Bereich. BGF und BRI: BGF nach DIN 277 / Neubau BGF (R): 11 684,54 m2 BGF (S): 619,23 m2 BRI nach DIN 277 /Neubau BRI (R): 46 401,22 m3 BRI (S): 2 266,90 m3 (R): Regelfall, vollständig umschlossen (S): Sonderfall, konstruktiv mit dem Bauwerk verbunden, jedoch nicht vollständig umschlossen Baustelleneinrichtung
— Hebezeug und Kranfundament,
— Gerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen,
— Absturzsicherungen und Durchsturzsicherungen,
— provisorische Treppenanlagen Werkplanung, Betonüberwachung, Betonierabschnitte,
— Werkplanung FT-Treppen,
— Werkplanung Sichtbeton SB3,
— Betonüberwachung,
— Betonierabschnitte Stahlbetonarbeiten,
— Gründung,
— Stb.-Wände,
— Bauwerk Lüftungsturm TGA,
— Abdichtung und Dämmung,
— Stb.-Decken,
— Treppen und Podeste,
— Betonstahl und Stahlbauteile,
— Durchbrüche und Kernbohrungen,
— Fundamente Außenfluchttreppen,
— Stb.-Arbeiten sonstiges, wie z. B. Leerrohre und Aussparungen Grundleitungen,
— SW-Rohrleitungen in Sohle,
— RW-Rohrleitungen in Sohle,
— RW-Rohrleitungen unter der Sohle Mauerwerksarbeiten,
— MW in d= 17,5 bis 30 cm,
— Anschlussfugen EI 30 und EI 90,
— Abdichtung Bitumenbahn als Schutz vor Wassereintritt Schlämmputz,
— Schlämmputz im KG inkl. Vorbehandlung der Flächen,
— Verfüllen von Schlitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
446 BLI Blitzschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de