Erweiterung der Gemeinschaftsschule Meldorf, 32100118OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meldorf
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25704
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mitteldithmarschen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Gemeinschaftsschule Meldorf, 32100118OV
Auf dem Gelände der Meldorfer Gemeinschaftsschule im Weiderbaum 4 entsteht nach Rückbau eines bestehende Gebäudetrakts ein Erweiterungsneubau.
Der auf Pfählen zu gründende Neubau besteht aus einem Sockelgeschoss, der „Plattform“ in Betonbauweise mit öffentlichen Nutzungsflächen und Fachklassenräumen, sowie 2 auf der Plattform stehenden „Punkthäusern“ in Holzelementbauweise, welche die allgemeinen Unterrichtsräume beherbergen.
Die Dachfläche der Plattform wird durch das Aufbringen eines Landschaftsdaches ein Teil des Schulhofs werden und fügt sich amorph in die bestehende Topographie ein. Die Außenhülle des Gebäudes besteht im Bereich der Plattform aus einem Verblendmauerwerk. Die beiden aufgehenden Punkthäuser erhalten eine leichte Metallfassade.
— 28 WC-Anlagen,
— 1 000 m Edelstahl TW-Versorgung,
— 300 m Grundleitungen,
— 300 m Abwasserleitungen,
— 160 m2 GIS-Wände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Ab einer Auftragssumme von 30 T EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
— eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen.
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
— Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/ Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von 570 T EUR aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre und/oder mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von 230 T EUR.
Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über den obig benannten Auftragswertwert aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, muss diese ersatzweise über 2 Referenzen mit einem Volumen von jeweils 170 T EUR aus dem selben Zeitraum vorgelegt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Zeiträume ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung, sowie der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch die Referenz belegt wird.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
— mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindestens ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von 570 T EUR aus den mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre und/oder mindestens 3 nicht zu beanstandende Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Ausgeschriebenen Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, welche die ordnungsgemäße Ausführung, sowie das Ergebnis der Leistung bestätigen, davon mindestens eine Referenz mit einem Volumen in Höhe von 230 T EUR.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH Aör, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Meldorf
Land: Deutschland