Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0107
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank 2021-2025
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank 2021-2025.
Leipzig
DEUTSCHLAND
Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank 2021-2025.
Gegenstand des Auftrages ist die Prüfung des Jahresabschlusses der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – gem. § 316 ff. HGB – erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG und die Erstellung eines Bezügeberichtes – ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 sowie die zugehörigen Beratungs- und Prüfungsleistungen mit optionaler Erweiterung des Prüfauftrages um durch Aufsichtsbehörden und vom Verwaltungsrat der SAB vorgegebene Prüfungsschwerpunkte.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Rechtsverbindlich unterzeichnete Kopie der Eigenerklärung, aus welcher sich ergibt, dass die in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen (Anlage A.),
3. Eigenerklärung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, des Fernmelde- und Geschäftsgeheimnisses sowie Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage C),
4. Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt).
2. Eigenerklärung mit Nachweis zum Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungs-summe von mind. 5 Mio. EUR je Schadensfall (Anlage B),
7. Vorlage der Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte der letzten 2 Geschäftsjahre.
5. Nachweis der Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch eine zuständige Stelle (Kopie),
6. Unternehmensbeschreibung, Darstellung der internen Organisation, Ansprechpartner und regionale Präsenz,
8. Benennung Namen und Qualifikation des Prüfungsleiters (Wirtschaftsprüferexamen),
9. Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung,
10. Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren hier ausgeschriebenen Leistungen, d. h. Benennung von mindestens 2 Referenzen im Bereich „rechtlich selbständige Förderbanken“ mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers (wenn möglich mit Ansprechpartner).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.