Bodenschutzkalkung 2021 im Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021GL-21003-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenschutzkalkung 2021 im Freistaat Sachsen
Bodenschutzkalkung 2021 im Freistaat Sachsen.
Die Lose 1/2 (FoB Bärenfels); 3/4 (FoB Eibenstock); 5/6 (FoB Adorf); 7/8 (FoB Neudorf); 9/10 (FoB Marienberg); 11/12 (FoB Chemnitz); 13/14 (FoB Plauen) sowie 15/16 (FoB Neustadt) können aufgrund der Gemengelage der unterschiedlichen Eigentumsarten technologisch nicht getrennt beflogen und deshalb jeweils nur an einen Bieter vergeben werden.
Bärenfels LW
FoB Bärenfels
Landeswald; Fläche: 902,65; Gesamtmenge: 2 707,95; Kalkungsbeginn ab der 35. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Bärenfels PKW
FoB Bärenfels
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 492,50 ha; Gesamtmenge: 1 477,50 t; Kalkungsbeginn ab der 35. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Eibenstock LW
FoB Eibenstock
Landeswald; Fläche: 262,68 ha; Gesamtmenge: 788,04 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Eibenstock PKW
FoB Eibenstock
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 1 016,46 ha; Gesamtmenge: 3 049,38 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Adorf LW
FoB Adorf
Landeswald; Fläche: 1 205,66 ha; Gesamtmenge: 3 616,98 t; im Teilbereich des SPA-Gebietes (ca. 140 ha) ab der 33. KW sowie bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in den Horstschutzzonen.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Adorf PKW
FoB Adorf
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 598,41 ha; Gesamtmenge: 1 795,23 t; im Teilbereich des SPA-Gebietes (ca. 140 ha) ab der 33. KW sowie bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in den Horstschutzzonen.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Neudorf LW
FoB Neudorf
Landeswald; Fläche: 385,22 ha; Gesamtmenge: 1 155,66 t; im Teilbereich des SPA-Gebietes (ca. 235 ha) ab der 33. KW sowie bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in den Horstschutzzonen.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Neudorf PKW
FoB Neudorf
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 18,34 ha; Gesamtmenge: 55,02 t; im Teilbereich des SPA-Gebietes (ca. 235 ha) ab der 33. KW sowie bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in den Horstschutzzonen.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Marienberg LW
FoB Marienberg
Landeswald; Fläche: 401,48 ha; Gesamtmenge: 1 204,44 t; bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in Teilbereichen (Horstschutzzonen) ab 35. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Marienberg PKW
FoB Marienberg
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 449,72 ha; Gesamtmenge: 1 349,16 t; bei Feststellung zu schützender Vogel-Bruten in Teilbereichen (Horstschutzzonen) ab 35. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Chemnitz LW
FoB Chemnitz
Landeswald; Fläche: 596,43 ha; Gesamtmenge: 1 789,29 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Chemnitz PKW
FoB Chemnitz
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 272,93 ha; Gesamtmenge: 818,79 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Plauen LW
FoB Plauen
Landeswald; Fläche: 501,14 ha; Gesamtmenge: 1 503,42 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Plauen PKW
FoB Plauen
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 1 014,85 ha; Gesamtmenge: 3 044,55 t.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Neustadt LW
FoB Neustadt
Landeswald; Fläche: 723,23 ha; Gesamtmenge: 2 169,69 t; aus Naturschutzgründen ab 31. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Neustadt PKW
FoB Neustadt
Privat-/Körperschaftswald; Fläche: 75,00 ha; Gesamtmenge: 225,00 t; aus Naturschutzgründen ab 31. KW.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen 2014 bis 2020 auf der Grundlage des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zur Ausführung öffentlicher Aufträge für die Unterauftragnehmer,
— Für den Einsatz von Hubschraubern die erforderlichen Luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (AOC- Bescheinigung oder Allgemeinerlaubnis),
— Für Flugzeuge und ausländische Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Luftverkehrsbehörde, dass alle notwendigen Antragsunterlagen aktuell und vollständig eingereicht wurden und mit Zuschlag die erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen (Außenstart- und Lande- Erlaubnis, Erlaubnis zur Unterschreitung der Mindesthöhe, Genehmigung Stoffe aufzunehmen bzw. abzuwerfen) erteilt werden können [Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, benötigen darüber hinaus eine Einfluggenehmigung durch das Luftfahrt- Bundesamt].
— Die mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied),
— Auflistung der beabsichtigten Nachunternehmer (auf Verlangen der Vergabestelle sind vor Zuschlagserteilung Verpflichtungserklärungen für die im Angebot aufgelisteten Nachunternehmer vorzulegen, dass ausreichend Flugkapazität und Kalk in der geforderten Qualität für den vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Verfügung steht),
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— eine Haftpflichtversicherung gemäß § 37 LuftVG,
— eine Unfall-/Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 10.5.2007 (BGBl.I S.698) in der jeweils gültigen Fassung,
— eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer),
— eine Bestätigung der Forstbezirke, dass sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten in den Losen, die er anbietet, vertraut gemacht hat,
— ein Logistikkonzept,
— Referenzen über vergleichbare Leistungen (Streu- und Sprüheinsätze nach vorgegebenen flächengenauen Verteilungsplan in der Land- oder Forstwirtschaft) bei Anbietern, die noch keine Bodenschutzkalkung im Freistaat Sachsen durchgeführt haben (VOL Präqualifizierung werden als Eignungsnachweis zugelassen, mit deren Vorlage erübrigt sich die Angabe der Berufsgenossenschaft(en) unter Pkt. 4 der Eigenerklärung und die Einreichung der Einzelnachweise: Referenzen, Betriebshaftpflicht),
— Erklärung zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO),
— Angaben zur Einholung GZR-Auszug.
— Analyseattest des Kalkes gemäß Pkt. 2.7 der Vertragsbedingungen durch ein anerkanntes unabhängiges akkreditiertes Labor (nicht älter als 12 Monate),
— Gewährleistung der Ausbringtechnik gemäß Leistungsverzeichnis,
— Nachweis der Ausrüstung mit GPS (auch für Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer) als Orientierungshilfe und zur Aufzeichnung der Flugbahnen während der Kalkapplikation einschließlich eines eigenen realen Dokumentationsbeispiels,
— bei Helikoptern muss die Außenlasttragfähigkeit mindestens 650 kg betragen,
— der Rotordurchmesser der Helikopter darf 15,0 m nicht überschreiten,
— Flugzeuge müssen ein Mindestzuladungsvolumen von 1 500 kg vorweisen.
Vor Angebotsabgabe Besichtigung der in den Forstbezirken zu kalkenden Flächen und ihres Umfeldes, der Anfahrtswege und der Arbeitsflugplätze. Folgende Termine stehen hierfür zur Verfügung:
FoB Bärenfels: 12. – 16.04. (15. KW)
19./ 20./ 21./ 23.04. (16. KW)
26. – 30.04. (17. KW)
03. – 07.05. (18. KW)
10. – 14.05. (19. KW)
17. – 21.05. (20. KW)
FoB Eibenstock:12. – 16.04. (15. KW)
19. – 23.04. (16. KW)
26./28./30.04. (17. KW)
03. – 07.05. (18. KW)
10. – 12.05. (19. KW)
17. – 21.05. (20. KW)
FoB Adorf: 28. 30.04. (17. KW)
03. – 07.05. (18. KW)
10. – 12.05. (19. KW)
FoB Neudorf: 5.04. (15. KW)
20. und 22.04. (16. KW)
27. und 29.04. (17. KW)
04. und 05.05. (18. KW)
18. und 20.05. (20. KW)
FoB Marienberg: 28./29.04. (17. KW)
10./11. 05. (19. KW)
17./18. 05. (20. KW)
FoB Chemnitz: 13.04. (15. KW)
20.04. (16. KW)
04.05. (18. KW)
18.05. (20. KW)
FoB Plauen: 26. - 30.04. (17. KW)
03. – 07.05. (18. KW)
FoB Neustadt: 19.-23.04. (16 KW)
26.-30.04. (17. KW)
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass außerhalb dieser Termine keine Besichtigungen durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
Zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363