Schulneubau Förderschulcampus Delitzsch
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Torgau
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04860
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-nordsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulneubau Förderschulcampus Delitzsch
Der Landkreis Nordsachsen beabsichtigt im Rahmen eines Neubauvorhabens die Schaffung eines Förderschulcampus, welcher 2 Förderschulen mit unterschiedlichen Nutzungen und Anforderungen an einem Standort umfasst. Neben den betrieblich grds. getrennten Abläufen soll ein Teil des Gebäudekomplexes auch gemeinsam genutzt werden können, um ein Gemeinschaftsgefühl zu schaffen. Der neue Förderschulcampus soll in der Richard-Wagner-Straße in Delitzsch (Flst. 91 / 4 Flur 6 Gemarkung Delitzsch) entstehen.
Beschafft werden sollen Generalunternehmerleistungen für die Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes sowie Außenanlagen einschließlich der erforderlichen anteiligen Planungsleistungen für die Errichtung. Die vom Generalunternehmer (GU) zu erbringenden Planungsleistungen umfassen dabei insbesondere Ausführungsplanungen für das Gebäude, Tragwerk, technische Ausrüstung und Freianlagen.
Stadt Delitzsch
Für den neu zu errichtenden Förderschulcampus sollen Generalunternehmerleistungen zur Kompletterrichtung des vorgenannten Gebäudekomplexes inklusive Außenanlagen beschafft werden. Die Leistungen beinhalten zudem auch die erforderlichen anteiligen Planungsleistungen für die Errichtung des Schulneubaus.
1. Referenzen (50 %):
— Referenzen Neubau Schulbau (25 %),
— Referenz Gebäude in Anlehnung an DIN 18040-1/18040-2 (15 %),
— Referenz Freianlagen (10 %).
2. Personelle Ausstattung (30 %):
— Qualifikation und Erfahrung der Projektverantwortlichen (20 %),
— Gesamtanzahl der Beschäftigten (10 %).
3. Spezifischer Nettoumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (20 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen.
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärungen über den Netto-Jahresumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/des Nachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen (Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen) mindestens betragen:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) Vermögensschäden und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR,
d) Umweltschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen der letzten 7 Jahre im Hinblick auf die erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung – nach Art und Umfang – vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit sowie des Auftragsgegenstandes.
2. Namentliche Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektverantwortlichen für die Planung und die Ausführung – mit einer Berufserfahrung von jeweils mindestens 5 Jahren – einschließlich Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu beruflichen Erfahrungen/persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen sowie die Erfolge der Planungsverantwortlichen in den letzten 5 Jahren (z. B. Auszeichnungen, Wettbewerbsplatzierungen; hierfür Mindestangaben: Projektbezeichnung, Erfolg und Platzierung) sowie einem Organigramm, das das Projektteam und die Anzahl der voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter darstellt.
3. Benennung eines Architekten, dessen sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann.
4. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es wird ausdrücklich auf die in den Ausschreibungsunterlagen dargestellte Auswahlmatrix für die Eignungsprüfung hingewiesen. Verschiedene Arten von Referenzen sind wertungsrelevant.
Weiterhin haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaften folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
— Es ist mindestens eine Referenz für die Planung und/oder Ausführung von Neubau eines Schulgebäude anzugeben,
— Es ist mindestens eine Referenz für die Planung und/oder Ausführung eines Gebäudes in Anlehnung an die DIN 18040-1/18040-2 anzugeben,
— Es ist mindestens eine Referenz für die Planung und/oder Ausführung von Freianlagen anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die Nachweise und Erklärungen der Anlage 01 (Formular Teilnahmenatrag) vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in der Anlage 02 (Eignung) genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlage.
6. Für die Angebotserstellung wird vom Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung entrichtet; Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
7. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet; eine Einreichung per E-Mail, über die Bieterkommunikatinsfunktion der Plattform o. ä. ist nicht zulässig.
9. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
10. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. wird nicht berücksichtigt.
12. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform subreport zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 23. April 2021 (Ortszeit: 16.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaftenhaben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
13. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 01407
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049