Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Taucha
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Taucha
Netzersatzaggregat Bf Jesewitz
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Netzersatzaggregat Bf Jesewitz
Mit Zuge der Erneuerung Stromversorgung Bf Jesewitz wird ein neues Netzersatzaggregat notwendig. Die Leistung wurde auch durch den Abnahmeprüfer gefordert. Die Leistungen sind notwendig, um die Stromversorgung bei Netzausfall sicherzustellen. Die Erneuerung der Stromversorgung ist aufgrund der IBN des ESTW-A Tauchas erfolgt. Bei einem Wechsel des AN sind erhöhte Mehrkosten zuerwarten, da der Umfang erheblich ist. Auch müsste der neue AN eingewiesen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der derzeitige AN hat die Vorleistungen der Fernbeobachtungsanlage ausgeführt und kennt sich somit mit den Arbeitsleistungen aus. Der Umbau des Bf. Taucha zum SPNV Linienendpunkt entsprechend der verkehrlichen Anforderungen würde sich für unbestimmte Zeit verzögern. Weitere bereits bestehende Verträge wie z. B. Bauüberwachung, angemietete BE-flächen, etc. würden ebenfalls erhebliche Kosten verursachen.