Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Taucha
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Bf. Taucha, Ingenieurbau, Bahnanlagen, Bahnsteige
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Taucha
Versetzung Anrückmelder An1_2 Abzw Leipzig-Heiterblick
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Versetzung Anrückmelder An1_2 Abzw Leipzig-Heiterblick
Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig, aufgrund einer Geschwindigkeitserhöhung von 90 auf 100 km/h in der Betriebsstelle Bf Leipzig-Thekla. In diesem Bereich der Geschwindigkeitserhöhung liegt der Anrückmelder An1_2 des BÜ 9,8 derBetriebsstelle Taucha. Aufgrund der Geschwindigkeitserhöhung muss der Anrückmelder um 20m in Richtung Leipzig-Thekla versetzt werden. Der Anrückmelder wurde im Zuge der IBN des ESTW-A Tauchas beplant und montiert und gehört zur Anlage BÜ 9,8 des ESTW-A Taucha. Bei einem Wechsel des AN sind erhöhte Mehrkosten zuerwarten, da der Umfang erheblich ist. Auch müsste der neue AN eingewiesen und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Der derzeitige AN hat die Vorleistungen der Fernbeobachtungsanlage ausgeführt und kennt sich somit mit den Arbeitsleistungen aus. Der Umbau des Bf. Taucha zum SPNV Linienendpunkt entsprechend der verkehrlichen Anforderungen würde sich für unbestimmte Zeit verzögern.