Dienstleistungsunterstützung Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsunterstützung Mobilfunk
Gegenstand ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages bzgl. der Nutzung eines Serviceportals oder einer Serviceplattform zur Verwaltung und Abrechnung der bestehenden und zukünftigen Mobilfunkverträge des Auftraggebers. Das Serviceportal für Mobilfunkleistungen wird als angebotene Serviceleistung des Auftragnehmers verstanden. Betroffene Mobilfunkleistungen des Auftraggebers sind Einmalleistungen und monatliche Leistungen einschließlich aller für den operativen Betrieb notwendigen vertragsrelevanten Informationen. Des Weiteren werden in Zusammenhang mit der Nutzung des Serviceportals abrufbare Consulting-Leistungen nach Zeitaufwand ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag wird zunächst auf 2 Jahre geschlossen. Darüber hinaus kann der Vertrag 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Gegenstand ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages bzgl. der Nutzung eines Serviceportals oder einer Serviceplattform zur Verwaltung und Abrechnung der bestehenden und zukünftigen Mobilfunkverträge des Auftraggebers. Das Serviceportal für Mobilfunkleistungen wird als angebotene Serviceleistung des Auftragnehmers verstanden. Betroffene Mobilfunkleistungen des Auftraggebers sind Einmalleistungen und monatliche Leistungen einschließlich aller für den operativen Betrieb notwendigen vertragsrelevanten Informationen. Des Weiteren werden in Zusammenhang mit der Nutzung des Serviceportals abrufbare Consulting-Leistungen nach Zeitaufwand ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag wird zunächst auf 2 Jahre geschlossen. Darüber hinaus kann der Vertrag 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Es kann zweimal jeweils eine Verlängerungsoption von einem Jahr abgerufen werden.
Einfache Richtwertmethode
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Folgende Angaben sind durch den Bieter in der eVergabe zu machen:
1. Mindestens eine Referenz muss mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Diese muss mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar sein.
Sollte keine Referenz eingereicht werden, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat (erfolgreich abgeschlossen bedeutet hier, dass der Vertrag nach diesem Zeitraum geendet ist) oder die aktuell fortlaufen. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie mindestens 10.000 Mobilfunk-SIM-Karten umfasst und
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt aus dem Behördenumfeld oder durch AGs öffentlichen Rechts beauftragt) beschreiben.
2. Das Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) des Auftragnehmers muss die Forderungen im Rahmen der BSI-Standards 200-1 bis 200-3 erfüllen. Da es sich hier um einen öffentlichen Auftrag handelt, muss ein BSI Grundschutz Zertifikat (ISO 27001) mit entsprechendem Scope beim Auftragnehmer vorliegen. Als Nachweis ist das Zertifikat BSI-Grundschutz, ISO/ IEC 27001:2013 oder gleichwertig einzureichen.
3. Da interne Rechnungslegungs-Prozesse des Auftraggeber an den Auftragnehmer ausgelagert werden, muss der Auftragnehmer ein internes Kontrollsystem mit definierten Kontrollen nach ISAE 3402 oder IDW PS 951 nachweisen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß den definierten Kontrollen ISAE 3402 oder IDW PS 951 oder gleichwertig besitzt.
4. Der Auftragnehmer muss eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement (BCMS) nach dem BSI-Standard 100-4 (Ausfallsicherheit) nachweisen können. Zum Nachweis genügt das Zertifikat BCMS/ BSI-Standard 100-4 oder gleichwertig, welches mit dem Angebot vollständig einzureichen ist.
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz muss dem Angebot beigefügt werden.
2. Das Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) des Auftragnehmers muss die Forderungen im Rahmen der BSI-Standards 200-1 bis 200-3 erfüllen.
3. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingehalten werden. Der Bieter muss ein internes Kontrollsystem mit definierten Kontrollen nach ISAE 3402 oder IDW PS 951 nachweisen.
4. Der Bieter muss eine Notfallvorsorge sowie ein Notfallmanagement (BCMS) nach dem BSI-Standard 100-4 (Ausfallsicherheit) nachweisen.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3.).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (29.4.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen.
Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.