Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bi-medien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr plant den Ersatzneubau der Seebrücke „Mittelbrücke“. Die bisherige Holzbrücke soll durch eine neue 170 m lange Seebrücke mit Plattform aus Stahlbeton- und Holzbauweise ersetzt werden. Der Hafenbetrieb vergibt an einen Generalplaner insbesondere Leistungen der Objektplanung und der Fachplanung Tragwerksplanung.
25938 Wyk auf Föhr
Am Strand der Stadt Wyk auf Föhr bestehen 3 Seebrücken. Die „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken. Die Mittelbrücke wurde im Jahr 1980 aus Holz errichtet. Sie ist eine touristische Attraktion des Seebades. Der Auftraggeber will die alte Mittelbrücke zurückbauen und durch einen Neubau ersetzen, der einige Verbesserungen zu dem Bestandsbauwerk aufweist. Der einstöckige Ersatzneubau soll ca. 170 m lang werden und aus 3 Segmenten (ca. 40 m, 50 m, 60 m), die in Zick-Zack-Form angerichtet werden, und einer Plattform am Ende der Brücke (ca. 19,6 m x 20,3 m) bestehen. An der Plattform sollen eine Anlegestelle für kleiner Schiffe und Sportboote, 2 Bade-/Schwimmstege inklusive Rampen (jeweils 2 m breit und ca. 30 m lang), eine Sitzstufenanlage und Bänken entstehen. Ferner ist ein Bereich für die DLRG Station vorgesehen. Die neue Brücke soll 1,50 m über dem jetzigen Brückenniveau liegen, einen barrierefreien Zugang zum Meer gewährleisten und über Stahlpfähle gegründet werden. Bis zu einer Breite der Brücke von 6 m ist eine Monopfahlgründung der Konstruktion vorgesehen. Ab der zweiten Verschwenkung soll aufgrund der Breite der Brücke von 8 m eine Gründung über Pfahlpaare erfolgen. Am Brückenkopf ist ein Pfahlraster von 5 x 5 Pfählen vorgesehen. Die Gründungspfähle werden ca. 6 m in den tragfähigen Baugrund eingebunden. Kolkschutz (geotextile Sandcontainer) soll eingebaut werden. Der Oberbau der geplanten Mittelbrücke soll aus einer Kombination aus Stahlbeton- und Holzbauweise ausgeführt werden. Die Querträger sind als Stahlbetonfertigteile vorgesehen. Beidseitig der Konstruktion sollen Durchlaufträger aus Stahlbeton verlaufen und die gegenüberliegenden Durchlaufträger durch Stahlbetonsparren verbunden werden. Längsträger, Bohlenbelag, Geländer bestehen aus Holz. Am Brückenkopf sind Stahlrohrdalben vorgesehen. Die Rampen sollen eine Unterkonstruktion aus Aluminium und einen Deckbelag aus Holz, sowie seitliche Absturzsicherungen aus Stahl bekommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Seebrücke ganzjährig genutzt werden können soll und daher eine meerwasser-, gezeiten-, winter- und extremwetterbeständige Konstruktion vorausgesetzt wird.
Der Auftraggeber vergibt Generalplanerleistungen für den beschriebenen Ersatzneubau der Mittelbrücke. Dabei sollen insbesondere Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung gebunden werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden sowohl für die Objektplanung als auch für die Fachplanung Tragwerksplanung bereits vollständig abgearbeitet. Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben können Sie unter dem obigen Link abrufen.
Vergeben werden insbesondere die folgenden Leistungen:
— Objektplanung gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 43 Abs. 4 i.V.m. Anlage 12 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen). Zusätzlich zur Bauoberleitung soll der Auftragnehmer als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden (§ 3 BaustellV),
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 51 Abs. 5 i. V. m. Anlage 14 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen).
Die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 der Objektplanung und der Tragwerksplanung sollen innerhalb von 4 Monaten nach Zuschlag erbracht und abgeschlossen werden. Dies soll ermöglichen, dass die Bauausschreibung im 3. Quartal 2021 und die Bauausführung im 4. Quartal 2021 begonnen werden kann.
Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise gemäß den Leistungsphasen der HOAI und unter dem Vorbehalt der abschnittsweiten Realisierung. Für die Objektplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe). Als dritte Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 8 und 9 (Bauoberleitung einschließlichlich SiGeKo und und Objektbetreuung). Für die Fachplanung Tragwerksplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe).
Die Einteilung der Stufen kann sich ggf. noch ändern. Es handelt sich hierbei um einseitige Optionen für den Auftraggeber. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Realisierung/Projektumsetzung und auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der optionalen Leistungen explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die Angabe einer Laufzeit unter II.2.7) erfolgte nur, weil dies nach dem Formular erforderlich war. Eine feste Laufzeit wird in dem Planervertrag nicht vereinbart, da insbesondere für die Leistungsphasen Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung bei der Objektplanung keine verbindlichen Zeiten festgelegt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.