Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wyk auf Föhr
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25938
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hafen-wyk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bi-medien.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hafenbetrieb

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr

Referenznummer der Bekanntmachung: LPW/G/2.3/90
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr plant den Ersatzneubau der Seebrücke „Mittelbrücke“. Die bisherige Holzbrücke soll durch eine neue 170 m lange Seebrücke mit Plattform aus Stahlbeton- und Holzbauweise ersetzt werden. Der Hafenbetrieb vergibt an einen Generalplaner insbesondere Leistungen der Objektplanung und der Fachplanung Tragwerksplanung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

25938 Wyk auf Föhr

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Strand der Stadt Wyk auf Föhr bestehen 3 Seebrücken. Die „Mittelbrücke“ ist mit einer Länge von 116 m die größte der 3 Seebrücken. Die Mittelbrücke wurde im Jahr 1980 aus Holz errichtet. Sie ist eine touristische Attraktion des Seebades. Der Auftraggeber will die alte Mittelbrücke zurückbauen und durch einen Neubau ersetzen, der einige Verbesserungen zu dem Bestandsbauwerk aufweist. Der einstöckige Ersatzneubau soll ca. 170 m lang werden und aus 3 Segmenten (ca. 40 m, 50 m, 60 m), die in Zick-Zack-Form angerichtet werden, und einer Plattform am Ende der Brücke (ca. 19,6 m x 20,3 m) bestehen. An der Plattform sollen eine Anlegestelle für kleiner Schiffe und Sportboote, 2 Bade-/Schwimmstege inklusive Rampen (jeweils 2 m breit und ca. 30 m lang), eine Sitzstufenanlage und Bänken entstehen. Ferner ist ein Bereich für die DLRG Station vorgesehen. Die neue Brücke soll 1,50 m über dem jetzigen Brückenniveau liegen, einen barrierefreien Zugang zum Meer gewährleisten und über Stahlpfähle gegründet werden. Bis zu einer Breite der Brücke von 6 m ist eine Monopfahlgründung der Konstruktion vorgesehen. Ab der zweiten Verschwenkung soll aufgrund der Breite der Brücke von 8 m eine Gründung über Pfahlpaare erfolgen. Am Brückenkopf ist ein Pfahlraster von 5 x 5 Pfählen vorgesehen. Die Gründungspfähle werden ca. 6 m in den tragfähigen Baugrund eingebunden. Kolkschutz (geotextile Sandcontainer) soll eingebaut werden. Der Oberbau der geplanten Mittelbrücke soll aus einer Kombination aus Stahlbeton- und Holzbauweise ausgeführt werden. Die Querträger sind als Stahlbetonfertigteile vorgesehen. Beidseitig der Konstruktion sollen Durchlaufträger aus Stahlbeton verlaufen und die gegenüberliegenden Durchlaufträger durch Stahlbetonsparren verbunden werden. Längsträger, Bohlenbelag, Geländer bestehen aus Holz. Am Brückenkopf sind Stahlrohrdalben vorgesehen. Die Rampen sollen eine Unterkonstruktion aus Aluminium und einen Deckbelag aus Holz, sowie seitliche Absturzsicherungen aus Stahl bekommen. Zu berücksichtigen ist, dass die Seebrücke ganzjährig genutzt werden können soll und daher eine meerwasser-, gezeiten-, winter- und extremwetterbeständige Konstruktion vorausgesetzt wird.

Der Auftraggeber vergibt Generalplanerleistungen für den beschriebenen Ersatzneubau der Mittelbrücke. Dabei sollen insbesondere Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung gebunden werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurden sowohl für die Objektplanung als auch für die Fachplanung Tragwerksplanung bereits vollständig abgearbeitet. Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben können Sie unter dem obigen Link abrufen.

Vergeben werden insbesondere die folgenden Leistungen:

— Objektplanung gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung, Objektbetreuung): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 43 Abs. 4 i.V.m. Anlage 12 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen). Zusätzlich zur Bauoberleitung soll der Auftragnehmer als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden (§ 3 BaustellV),

— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe): Der Auftraggeber vergibt Leistungen gem. § 51 Abs. 5 i. V. m. Anlage 14 HOAI (Grundleistungen und etwaig erforderliche besondere Leistungen).

Die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 der Objektplanung und der Tragwerksplanung sollen innerhalb von 4 Monaten nach Zuschlag erbracht und abgeschlossen werden. Dies soll ermöglichen, dass die Bauausschreibung im 3. Quartal 2021 und die Bauausführung im 4. Quartal 2021 begonnen werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungserbringungskonzept / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise gemäß den Leistungsphasen der HOAI und unter dem Vorbehalt der abschnittsweiten Realisierung. Für die Objektplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe). Als dritte Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 8 und 9 (Bauoberleitung einschließlichlich SiGeKo und und Objektbetreuung). Für die Fachplanung Tragwerksplanung werden als erste Stufe fest die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Als zweite Stufe besteht die Option für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe).

Die Einteilung der Stufen kann sich ggf. noch ändern. Es handelt sich hierbei um einseitige Optionen für den Auftraggeber. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Realisierung/Projektumsetzung und auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der optionalen Leistungen explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angabe einer Laufzeit unter II.2.7) erfolgte nur, weil dies nach dem Formular erforderlich war. Eine feste Laufzeit wird in dem Planervertrag nicht vereinbart, da insbesondere für die Leistungsphasen Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung bei der Objektplanung keine verbindlichen Zeiten festgelegt werden können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 207-503576
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: LPW/G/2.3/90
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Ersatzneubau Mittelbrücke Wyk auf Föhr

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2021

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