BW 227 Bau der Stadtgrabenbrücke, Objekt- und Tragwerksplanung einschl. der baugestalterischen Beratung sowie die zugehörigen Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 83
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6014
Fax: +49 451 / 122-6090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 227 Bau der Stadtgrabenbrücke, Objekt- und Tragwerksplanung einschl. der baugestalterischen Beratung sowie die zugehörigen Verkehrsanlagen
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag über Planungsleistungen für die Stadtgrabenbrücke. Vergeben werden Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 — 9 gem. §§ 43 und 47 HOAI einschl. der baugestalterischen Beratung und den Leistungsphasen 1 — 6 gem. § 51 HOAI.
Die Leistungsphase > 3 werden optional ausgeschrieben.
Lübeck
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für die Planung einer neuen altstadtnahen Fuß- und Radwegbrücke in Verlängerung der Werner-Kock-Straße über den Stadtgraben (Stadtgrabenbrücke) und den auf der Ostseite vorhandenen Uferweg mit einer Einmündung in die Willy-Brandt-Allee. Der Uferweg ist zusätzlich an die Stadtgrabenbrücke anzubinden.
Aufgrund des Unesco-Weltkulturerbe-Status der Altstadt wird besonderer Wert auf die gestalterische Ausführung der Brücke gelegt.
Vergeben werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §§ 43, 47 und 51 HOAI einschl. der baugestalterischen Beratung sowie die weiteren Leistungsphasen optional in Abhängigkeit von Beschlüssen der politischen Gremien und der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die erforderlichen Leistungen sind in Leistungsbeschreibungen in einem Leistungsverzeichnis genannt, die bei den Vergabeunterlagen unter dem o. g. Link abrufbar sind.
Eine Beschränkung der Bewerberanzahl findet nicht statt. Es werden alle Bewerber, die ihren Teilnahmeantrag frist- und formgerecht stellen und die Bedingungen unter III. erfüllen, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung),
2. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung),
3. Maßnahmebezogenes Anforderungsprofil an das einzusetzende Personal, Zusatzausbildungen; siehe im Einzelnen die auszufüllende Personaleinsatzliste,
4. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123 / 124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung) 5. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) Wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen (siehe Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten“),
6. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bewerbergemeinschaft),
7. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (siehe Verzeichnis der anderen Unternehmen) Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung für den Fall der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen haftet (siehe Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
1. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Objekt- und Tragwerksplanung sowie Verkehrsanlagen.
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von jährlich [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich Objekt- und Tragwerksplanung bzw. [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Bereich Verkehrsanlagen.
3. Auftragsbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Falls eine Berufshaftpflichtversicherung mit diesen Deckungssummen noch nicht vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers erforderlich, die Deckungssumme im Falle der Auftragserteilung entsprechend zu erhöhen (siehe Eigenerklärung Eignung).
1. Angabe der Anzahl der durchgängig in den letzten 3 Jahren festangestellten und / oder geschäftsführenden Architekten / Ingenieure insgesamt und für den Bereich Objekt- und Tragwerksplanung sowie Verkehrsanlagen (siehe Eigenerklärung Eignung).
2. Vergleichbare Referenzen werden in der 2. Stufe des Verfahrens abgefordert und hinsichtlich des Wertes für die Auftragserteilung bewertet.
Vergleichbar sind Brücken mit Stützweiten > 40 m, folgende Kriterien müssen bei mindestens jeweils einem der Referenzprojekte erfüllt sein:
a) in gestalterischer Hinsicht durch einen Architekten begleitet,
b) innerstädtische Lage,
c) Querung eines Gewässers.
1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich ansässig sind und entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Bauingenieur/in oder Architekt/in zu führen. Das Bearbeitungsteam muß zusammengesetzt sein aus mindestens einem/r Bauingenieur/in und mindestens einem/r Architekt/in. Die Federführung des Bearbeitungsteams (Projekt- / Teamleiter/in) liegt bei dem / der Bauingenieur/in.
3. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist, die der gestellten Aufgabe entsprechen und die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige im vorstehenden Sinne benennen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
5. Doppel- und Mehrfachbewerbungen, d. h. Bewerbungen von Bewerbergemeinschaftspartnern in unterschiedlicher Konstellation, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Die Auftraggeberin behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen / das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter / Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass die Auftraggeberin aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt / das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.