Vermittlung polizeilich veranlasster Abschleppvorgänge für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermittlung polizeilich veranlasster Abschleppvorgänge für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Vermittlung polizeilich veranlasster Abschleppvorgänge für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird ein Dienstleistungsvertrag, der das Verfahren für polizeilich veranlasste Maßnahmen, die das Bergen, den Transport sowie die Verwahrung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art durch private Abschlepp- und Bergungsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Schleswig-Holstein zum Inhalt hat (nur die Vermittlung der Aufträge).
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
Es können sich keine Abschleppunternehmen auf diese Ausschreibung bewerben. Es wird nur die Vermittlung ausgeschrieben Die detaillierten Mindestanforderungen Vermittlungsdienstleister und deren Abschleppunternehmen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Mindestanforderungen für den Vermittlungsdienstleister beziehen sich auf die Vermittlung polizeilich veranlasster Maßnahmen und von Wünschen der Verkehrsteilnehmer in Bezug auf Hilfeleistungen durch Abschleppunternehmen. Die Hilfeleistungen der Abschleppunternehmen beinhalten das Abschleppen, Schleppen, Bergen, Transportieren sowie Verwahren von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen.
Der Tätigkeitsbereich der vom Vermittlungsdienstleister eingesetzter Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen zu erfüllen und durch ein Gutachten, das eine Gültigkeit von 5 Jahren hat, nachzuweisen. Änderungen während der Laufzeit des Gutachtens sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen durch Nachtragsgutachten oder Gutachtenergänzungen nachzuweisen. Änderungen, die sich aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Notwendigkeiten ergeben, können in Abstimmung mit dem Landespolizeiamt – Dezernat 13 - unter Gewährleistung einer angemessenen Übergangsfrist auch nachträglich vorgenommen werden. Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 28. Februar 2023 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 28. Februar 2025 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart „Vermittlungsdienstleister betreffend Hilfeleistungen durch Abschleppunternehmen“, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 — 2020).
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018 – 2020) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Eigenerklärung, das der Vermittlungsdienstleister die Information der Landespolizei Schleswig-Holstein entgegennimmt und einen 365 Tage / 24 Stunden-Dienst mit laufender telefonischer Erreichbarkeit unter einer zu benennenden stets erreichbaren zentralen Telefonnummer sicherstellt.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-P0-21-0224000-4122.3) bis spätestens 22. April 2020, 23:59 Uhr an die GMSH, z. H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [removed]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt sowie Kostendarstellung (Formblätter) der Bergungskosten.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Eigenerklärung, dass der Vermittlungsdienstleister ein flächendeckendes Netz von Abschleppunternehmen gewährleistet, um jeden Einsatzort in SH unter normalen Verkehrsverhältnissen spätestens binnen 30 Minuten erreichen zu können.
11. Eigenerklärung, dass der Vermittlungsdienstleister ab Januar 2022,eine elektronische Datenübermittlungsschnittstelle zum Einsatzleitsystem Polizei etabliert und sicherstellt.
12. Eigenerklärung zur Gewährleistung der Einhaltung der von den Abschleppunternehmen zu erfüllenden Mindestanforderungen an den Betrieb und das Personal, an den betrieblichen Fuhrpark sowie an das Betriebsgelände (gem. den Vergabeunterlagen).
13. Darstellung des Beschwerdemanagements von Beschwerden von Abschleppunternehmen und Verkehrsteilnehmern in Abstimmung mit dem Beschwerde- und Konfliktmanagement der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer BG mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer BG müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de