Universität zu Lübeck und Stiftungsuniversität — Ideenwettbewerb Fassade Vorklinikum
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Lübeck und Stiftungsuniversität — Ideenwettbewerb Fassade Vorklinikum
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt bei den Gebäuden des Vorklinikums auf der Liegenschaft der Universität zu Lübeck über die nächsten 10 bis 15 Jahre abschnittsweise die Institutsgebäude der naturwissenschaftlichen und Vorklinischen Institute zu sanieren. Diese Maßnahmen werden in gesonderten Realisierungsverfahren ausgeschrieben. In dem hier ausgeschriebenen Ideenwettbewerb soll ein Entwurfskonzept für die Fassaden ohne eine direkte Realisierungsabsicht entstehen. Der so entstehende Masterplan wird dann in den jeweiligen Einzelmaßnahmen berücksichtigt.
Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Von der Ausloberin werden zukunftsweisende und zusammenführende Entwurfskonzepte für unterschiedliche Bestandsfassaden erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ohne Realisierungsabsicht gemäß RPW 2013 für Architekten mit zehn Teilnehmern vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer finden Sie in der Anlage „Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer“ der jeweiligen Vergabe zugeordnet unter Dokumente- Vergabeunterlagen — Vergabeunterlagen Teilnahmewettbewerb.
Um dort hinzugelangen nutzen Sie bitte den folgenden Link:
https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand finden Sie in der Anlage „Angaben zu einem besonderen Berufsstand“ der jeweiligen Vergabe zugeordnet unter Dokumente- Vergabeunterlagen — Vergabeunterlagen Teilnahmewettbewerb. Um dort hinzugelangen nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Verfügbarkeit der Materialien über mindestens 15 Jahre.
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: FG 2884 21 030
— Bekanntmachung: 1.4.2021,
— Preisgerichtsvorbesprechung/Auslosung: 12.5.2021,
— Versand der Auslobungsunterlagen: 25.5.2021,
— Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: 4.6.2021,
— Einführungskolloquium: 9.6.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 27.7.2021,
— Abgabe der Modelle: 10.8.2021,
— Sitzung des Preisgerichts: 25.8.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de