Vergorgungstraße Geb. 49 bis Geb. 6 – Tiefbau + Trinkwasser (21E00032 – 21740016 PDAFB/Gesamtkonzept Infrastrukturmaßnahme) Referenznummer der Bekanntmachung: 21E00032/ 21740016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergorgungstraße Geb. 49 bis Geb. 6 – Tiefbau + Trinkwasser (21E00032 – 21740016 PDAFB/Gesamtkonzept Infrastrukturmaßnahme)
Auf der Liegenschaft der PDAFB Eutin wird das vorhandene Netz sämtlicher Versorgungsmedien erweitert. Als ersten Abschnitt wird eine Trasse vom neu entstehenden Heizhaus (Geb. 49) bis zum Bereich des Bestandsgebäudes (Geb. 6) hergestellt. Die Trasse dient in erster Linie dem Anschluss des neu entstehenden Wirtschaftsgebäudes (Geb. 14neu) sowie der geplanten Unterkunftsgebäude (Geb. 44 bis 46) und wird im weiteren Verlauf den Ringschluss an den Bestand darstellen. Verlegt werden die Medien - Fernwärme, Trinkwasser sowie die Leerrohrsysteme für Fernmelde und Elektro.
Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei (PDAFB) Eutin
Hubertushöh 99
23701 Eutin
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche (rd. 350 m2) mit der erforderlichen Absicherung durch Bauzäune (rd 100 m) und der Herstellung von Sanitärcontainern für die gesamte Baustelle. Desweiteren sind sämtliche Tiefbauarbeiten für die rd. 700 m lange Trasse auszuführen. Dies beinhaltet die Herstellung eines Stufengrabens für die Medien Fernwärme, Trinkwasser sowie die Leerrohrsysteme Fernmelde und Elektro. Der Stufengraben verläuft in unterschiedlichen Querschnitten mit einer Breite von 3,50 bis 7,00 m und einer Tiefe von 1,20 bis 2,00 m. Zudem sind die Leerohre (3 x DN 110 auf 700 m und 2 x 2 x DN 200 auf 700 m) einschließlich Kabelaufbauschächte (50 Stück) zu liefern und zu verlegen sowie die Trinkwasserleitung DN160 einschließlich Absperrschieber (rd. 23 Stück) für 700 m. Zusätzlich sind Fernwärmeschächte (rd. 8 Stück) zu liefern und einzubauen. Die Verlegung der Fernwärmeleitungen erfolgt gesondert. Es sind rd. 2 800 m2 Oberboden aufzunehmen und zu lagern. Zur Herstellung des Stufengraben rd. 5 000 m³ Boden zu lösen und seitlich zu lagern. Überschüssiger Boden ist zu entsorgen (rd. 2 600 t).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2021642 oder unter https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/user_upload/service/gmsh_vhb-124eigenerklaerungzureignung.pdf.
Text wie zu III.1.1)
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Text wie zu III.1.1)
Text wie zu III.1.2)
Siehe Vergabeunterlagen
Sonstige besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit Angebotsabgabe müssen Bieter die gemäß § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns abgeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben Bieter diese Verpflichtungserklärung innerhalb der ihr gesetzten Frist auch für deren Nachunternehmen und Verleiher von Arbeitskräften vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://www.e-vergabe-sh.de/service/formblaetter/ erhältlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift Siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an [removed] zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Angebote sind je nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,
— Soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll,
— Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]