Gebäude- und Anlagenautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-150-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Anlagenautomation
Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Energieeffizienz und Nutzungskomfort ausgelegt.
Die Wärmeversorgung, ist analog Bestandsbau mit einer Fernwärmeübergabestation 100 KW (Fernwärmeschanschluss) zur Deckung der Wärmelast geplant. Die Abführung der erforderlichen Kühllast speziell Aula/Pausenhalle und Besprechungsräume 22 kW ist durch den Einsatz einer Klima-Splitanlage 23 KW auf Basis des Kältemittels R410A in Verbund mit einen Lüftungsgerät Aula/Nutzung mit einer Luftmengen von 9 300 m3/h Zuluft und 7 350 m3/h Abluft realisiert.
Zur Einbringung der Wärmelasten sind „klassische“ Planheizkörper und Konvektorheizkörper in der Leistungsgröße bis max. 2 kW, welche mit Wasser 70/30 Grad, versorgt werden.
Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung der Warmwasserbedarfe Durchflusswassererwärmer gem. DVGW W551 bis 10 kW vorgesehen. Es sind ca. 1 500 m Fundamenterder und 350 Ringerder für die Blitzschutzanlage vorgesehen.
BBZ Segeberg
Theodor-Storm-Str.9-11
23795 Bad Segeberg
Wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sauter-Cumulus GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYCK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.