Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-150-009 (1)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau einer Mehrzweckhalle mit Unterrichtsräumen für das Berufsbildungszentrum Bad Segeberg.
Der Neubau besteht aus zwei Baukörpern: Der zweigeschossige Hauptbaukörper steht auf einem gläsernen Sockel (Gartengeschoss) und ist ein verzerrter Kubus, der schräge Außenwände und ein schräges Dach hat. Die Anbindung dieses Gebäudes an die Schule erfolgt durch einen eingeschossigen teilunterkellerten Hallenbau (Verbindungsbau). Der Gebäudekomplex steht im Hang.
Tragwerk
Das Gebäude wird überwiegend in Massivbauweise errichtet. Das Tragwerk besteht aus Stahlbeton, Mauerwerk und die schräg nach außen fallenden Wände aus Stahl.
Flächen:
Bruttogrundfläche: ca. 1 900 m2
Nettogrundfläche: ca. 1 730 m2
Gebäudeabmessung:
Gartengeschoss: b x h = 18,27 x 37,30 m
Mehrzweckhalle: max. b x h = ca. 20,05 x 38,27 m
Verbindungsbau: b x h = im Mittel ca. 10 x 24 m
Dach:
Hauptgebäude: In zwei Richtungen flach geneigtes Dach als schräge Ebene
Verbindungsbau: Flachdach
Das hier ausgeschriebene Fachlos beinhaltet die Ausführung der Erdarbeiten, Gründung, Entwässerungsarbeiten, Rohbauarbeiten (Stahlbeton und KS-Mauerwerk), Abdichtungs- und Dämmarbeiten, den Stahlbau der geneigten Außenwände und die Innenputzarbeiten.
— ca. 525 m3 Streifen- und Einzelfundamente, Bodenplatte,
— ca. 550 m2 Außenwände als Betonfertigteil-Doppelwände,
— ca. 195 m2 Innenwände als Betonfertigteil-Doppelwände,
— ca. 730 m2 Innenwände in Ortbeton,
— ca. 400 m2 Innenwände aus Kalksandstein-Mauerwerk,
— diverse Innenstützen, Unter-/Überzüge, Balken, wandartige Träger in Stahlbeton,
— ca. 1 215 m2 Decken als Elementdecken mit Aufbeton (Ortbeton),
— ca. 260 m2 Decken als Ortbetondecken,
— ca. 415 m2 Spannbeton-Hohlplattendecke,
— 2 geneigte Außenwandkonstruktionen in Stahlbauweise,
— ca. 1 370 m2 Innenwandputz (Gips- und Kalkzementputz).
BBZ Segeberg
Theodor-Storm-Str. 9-11
23795 Bad Segeberg
Wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gerhard Lühn GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY0H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.