Kanalbau, Winkelstützwand, Erdarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-150-007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalbau, Winkelstützwand, Erdarbeiten
Im Zuge der Errichtung einer Mehrzweckhalle sind in dem Fachlos Kanalbau insbesondere folgende Leistungen enthalten:
Abbruch und Entsorgung von RW/SW-Kanälen (jeweils ca. 50 m DN250/DN150) inkl. Betonschächte (3 St.).
Neuverlegung von RW-Leitungen (ca. 50 m PP bis DN 250 inkl. 3 Schächte und 8 m3 Rigole zur Regenrückhaltung und Drosselung) und SW-Leitungen (ca. 100 m PP bis DN 200 inkl. 5 Schächte) inkl. erforderliche Erdarbeiten.
Herstellung einer Winkelstützwand (1 bis 3,5 m Höhe) inklusive erforderliche Erdarbeiten. Die Erdarbeiten in dem Los umfassen ca. 275 m3 Abtragung/Verwertung von anstehendem Lehmboden und Auffüllung/Anlieferung von ca. 200 m3 Füllboden (ohne Leitungsgräben).
BBZ Segeberg
Theodor-Storm-Str. 9-11
23795 Bad Segeberg
Wie vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bau-und Umwelt-TEC Reinhardt GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.