„Planung, Errichtung und Betrieb einer 5G-Forschungsinfrastruktur“ Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-027-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Planung, Errichtung und Betrieb einer 5G-Forschungsinfrastruktur“
„Generalübernahme (Planung, Errichtung und Betrieb) einer 5G-Forschungsinfrastruktur entlang einer ca. 30 km langen Bahnstrecke im Erzgebirge“.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
„Generalübernahme (Planung, Errichtung und Betrieb) einer 5G-Forschungsinfrastruktur entlang einer ca. 30 km langen Bahnstrecke im Erzgebirge“.
Siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet;
2. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.6.2003 nachkommt;
3. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, ein ganzheitliches und innovatives Konzept für eine 5G-Forschungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Komplexität zu planen, diese Infrastruktur zu errichten und zu betreiben.
Der Auftragnehmer erbringt den Nachweis, dass er über Netzzugang in allen oben genannten Frequenzbereichen (700, 1800, 2100 und von 3400 bis 3700 MHz), außer im Frequenzbereich 3800 MHz, verfügt.
Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, ein finales Angebot bis 15. Juli 2021 abzugeben, oder nennt einen anderen verbindlichen Termin.
Der Auftragnehmer stellt seine Erfahrungen bei der Realisierung innovativer bzw. forschungs-naher Projekte und der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand dar und beschreibt kurz mindestens drei Referenzprojekte, welche dies belegen.
Der Auftragnehmer stellt seine Forschungs- und Entwicklungsressourcen dar und erläutert, wie sie in eine Kooperation mit der TU Chemnitz einfließen sollen.
Der Auftragnehmer stellt seinen Projektleiter und sein Projektteam für die Angebotserarbeitung, die Arbeitsteilung im Projektteam sowie deren Referenzen vor. Der Projektleiter verfügt nachweislich über mindestens 5 Jahre Erfahrung bei der verantwortlichen Koordination von Mobilfunkvorhaben und über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.