Echtzeit-Simulator Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-005/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Echtzeit-Simulator
Lieferung eines Echtzeitsimulationssystem von elektrischen Netzen und leistungselektronische Prüfstände
Beschaffung folgender Systeme zur Durchführung echtzeitfähiger Simulationen in elektrischen Netzen sowie zur Umsetzung von Hardware-in-the-Loop (HIL)-Tests, Power Hardware-in-the-Loop (PHIL)-Tests und Rapid-Control-Prototyping (RCP)-Tests mit Fokus auf Leistungselektronische Anlagen:
— Ein Echtzeitsimulationssystem bestehend aus 2 Hardware-in-the-Loop (HiL)-Simulatoren,
— Ein labor-skalierter modularer Multilevel Umrichter (MMC),
— Leistungselektronischer Prüfstand.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
Lieferung eines Echtzeitsimulationssystem von elektrischen Netzen und leistungselektronische Prüfstände
Beschaffung folgender Systeme zur Durchführung echtzeitfähiger Simulationen in elektrischen Netzen sowie zur Umsetzung von Hardware-in-the-Loop (HIL)-Tests, Power Hardware-in-the-Loop (PHIL)-Tests und Rapid-Control-Prototyping (RCP)-Tests mit Fokus auf Leistungselektronische Anlagen:
— Ein Echtzeitsimulationssystem bestehend aus 2 Hardware-in-the-Loop (HiL)-Simulatoren,
— Ein labor-skalierter modularer Multilevel Umrichter (MMC),
— Leistungselektronischer Prüfstand.
Förderkennzeichen der SAB: 100394808 Infrastrukturmaßnahme „Geräte für Clean Energy City zum Einsatz von H2-Technologien zur Sektorenkopplung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Echtzeit-Simulator
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.