Bewirtschaftung Cafeteria Dresden (04/AD/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Cafeteria Dresden (04/AD/2021)
Der Auftragnehmer betreibt in eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr die Cafeteria zur Versorgung der Beschäftigten und der Gäste der Auftraggeberin am Standort Dresden. Neben einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken erbringt der Auftragnehmer weitere, mit seiner Tätigkeit abgestimmte Service- und Dienstleistungen. Diese basieren auf den vereinbarten Qualitätsmaßstäben entsprechend den Ansprüchen des Gästekreises innerhalb der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer übernimmt alle Rechte und Pflichten einer nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Betriebsführung eines gastronomischen Betriebs in der Mitarbeiter- und Gästeverpflegung.
Dresden
Der Auftragnehmer betreibt in eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung und Gefahr nach den folgenden Bestimmungen dieses Vertrags die Cafeteria zur Versorgung der Beschäftigten und der Gäste der Auftraggeberin.
Aktuell beschäftigt die Auftraggeberin am Standort Tannenstraße 4b in Dresden ca. 500 Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund von Beratungen und Schulungen können darüber hinaus täglich ca. 25 Gäste/Besucher ebenfalls die Leistungen der Cafeteria in Anspruch nehmen.
Die Cafeteria dient den Beschäftigten und Gästen als gastronomisches Zentrum sowie in den Pau-sen und auch außerhalb der Arbeitszeiten als Kommunikations- und Erholungsstätte.
Neben einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken erbringt der Auftragnehmer weitere, mit seiner Tätigkeit abgestimmte Service- und Dienstleistungen. Diese basieren auf den vereinbarten Qualitätsmaßstäben entsprechend den Ansprüchen des Gästekreises innerhalb der Auftraggeberin. Als wesentliche Qualitätsmaßstäbe bei den täglichen operativen Leistungen werden Aspekte wie Frische und Abwechslung im Angebot, Serviceorientierung aller Mitarbeiter des Auftragnehmers, Flexibilität, Freundlichkeit und Individualität für die jeweilige Einzelleistung vorausgesetzt.
Der Auftragnehmer übernimmt alle Rechte und Pflichten einer nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Betriebsführung eines gastronomischen Betriebes in der Mitarbeiter- und Gästeverpflegung.
Die für die ordnungsgemäße Lieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken erforderlichen baulichen und sonstigen Investitionen (jeweils grundstücksbezogen) werden von der Auftraggeberin übernommen. Eine Erweiterung des Inventars ist hierunter nicht zu verstehen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, längstens jedoch bis zum 31.7.2025, sofern die Auftraggeberin nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich kündigt.
Leistungen sind, mit Ausnahme der Konferenzbewirtung und des Konferenzservice ab dem 1.8.2021, bis spätestens Ende der 31. Kalenderwoche zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
— Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
— Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
v Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
— Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
— Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
— Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
—— Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden pro Person – [Betrag gelöscht] EUR,
Sachschäden – [Betrag gelöscht] EUR,
Vermögensschäden pro Einzelfall – [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlust – [Betrag gelöscht] EUR
Datenschutzverstöße – [Betrag gelöscht] EUR
Verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährungsfrist aufrechtzuerhalten („Eigenerklärung Haftpflichtversicherung“).
—— Ein Personal- und Servicekonzept, in welchem die Personaleinsatzplanung sowie der Servicegrad des Auftragnehmers zu beschreiben sind.
—— Eine Eigenerklärung Organisation, in dem die Mindestanforderungen an das Personal des Auftragnehmers aufgeführt sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.