13-REL-21-071; Unterhalts-/Sonderreinigung an div. Schulen für die Gemeinde Rellingen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-REL-21-071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
13-REL-21-071; Unterhalts-/Sonderreinigung an div. Schulen für die Gemeinde Rellingen
Die Gemeinde Rellingen ist ein Schulträger für 3 Schulen, 2 Grundschulen und eine Grund- und Gemeinschaftschule. Hier wird für die Grundschule (BGS, Los 2) und für die Grund- und Gemeinschaftsschule (CVS, Los 1) eine Unterhalts-/Sonderreinigung ausgeschrieben. Beide Schulen sind auf einem neuen Stand der Ausstattung, denn der Umbau der BGS wurde 2018 zu Ende gestellt, der Um- und Neubau der CVS in diesem Jahr. In der Planung/Umbau sind nach der Freigabe der CVS noch weitere ca. 170 m2 zwischen Sporthalle- und Jugendpflege für den Freizeitbereich. Die neue Mensa der CVS, welche mit einer Produktionsküche ausgestattet ist, die auch die Mittagsversorgung der BGS mit erfüllen wird, ist von der Unterhaltsreinigung ausgegliedert.
Los 1
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftraggeberin der nachstehenden Leistung ist die Gemeinde Rellingen:
Los 1 – Caspar-Voght-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule Rellingen
Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg führt lediglich das Vergabeverfahren durch.
Gesamte Reinigungsfläche:
Schule/Verwaltung 9300,08 m2
Oase/Gymnastik 266,89 m2
Sporthalle 2173,59 m2
Grundschule/Turnhalle 2281,75 m2
Gesamt 14022,31 m2
Ausführungsbeginn 1.8.2021; Dauer des Vertrages 3 Jahre
Die Gemeinschaftsschule befindet sich in Rellingen, Schulweg 4-6, 25462 Rellingen. Die Gemeinschaftsschule beschult derzeit 855 Schüler/Schülerinnen in 37 Klassen, dazu kommen Fach- und Nebenräume.
Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.40 Uhr statt. Im Zuge des Ganztagsangebotes werden einzelne Räume montags bis donnerstags grundsätzlich bis 16.00 Uhr genutzt.
Die Reinigung der täglich zu reinigenden Flächen lt. Reinigungsplan ist zu den Ferien wie folgt auszuführen:
Frühjahrsferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Sommerferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 2 Tage vor Schulbeginn
Herbstferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Weihnachtsferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben und den Nachweis hierüber mit Angebot nicht eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 30.4.2021 über das Nachrichtentool der eVergabe-Plattform eingreicht werden.
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vor-gaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Dem Kreis Pinneberg als Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL/B und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Bei Auftragserteilung schließt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Reinigungsvertrag ab, der für 3 Jahre mit Verlängerung auf max. 5 Jahren unter gleichen Vertragsbedingungen befristet ist. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während dieser eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gilt.
Angebote werden nicht gewertet, wenn eine der geforderten Referenzen, Bescheinigungen, Nachweise und Angebotsblätter fehlen oder nicht dokumentenecht ausgefüllt wurden oder Änderungen am Text/Wortlaut vorgenommen wurden. Fehlende, fehlerhafte und/oder unvollständige Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Los 2
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Auftraggeberin der nachstehenden Leistung ist die Gemeinde Rellingen:
Los 2 - Brüder-Grimm-Schule
Die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg führt lediglich das Vergabeverfahren durch.
Summen Reinigungsklassen:
Klassenräume 705,30 m2
Fachräume/Bücherei 304,90 m2
Betreungsgruppen 409,00 m2
Verwaltungsräume 316,05 m2
Lehrmittelräume 127,71 m2
Verkehrsflächen1030,58 m2
Sanitär 81,62 m2
Küche/Speiseraum 211,30 m2
Haustechnik/Hausmeister 57,10 m2
Abstell-/Lagerräume 108,90 m2
Gesamt 3.363,76 m2
Ausführungsbeginn 1.8.2021; Dauer des Vertrages 3 Jahre
Die Brüder-Grimm-Schule befindet sich in Rellingen, Schmiedestraße 38, 25462 Rellingen. Zur Zeit werden 240 Schüler/innen in 10 Klassen unterrichtet.
Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr statt.
10 Räume der Schule werden montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr von der Betreuungsgruppe Brüder-Grimm-Schule e. V. belegt. In den Frühjahrs-, Herbst-, und Weihnachtsferien erfolgt die Betreuung durchgehend. In den Sommerferien werden die Kinder 3 Wochen betreut. Die Reinigung der von der Betreuungsgruppe genutzten Räumlichkeiten nebst WCAnlagen in den Schulferien ist in den Reinigungstagen berücksichtigt.
Der Musikraum wird 3 mal wöchentlich (zur Zeit Montag, Dienstag und Donnerstag) von der Musikschule Pinneberg in der Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr genutzt.
Weiterhin belegt der Musikzug Rellingen e. V. in diversen Räumen auf dem Schulgelände.
Die Aktionsfläche wird montags und mittwochs in der Zeit von 14Uhr bis 20 Uhr und der HWS Fachraum mittwochs von 14-20 Uhr in zusätzlich Anspruch genommen.
Die Reinigungsarbeiten sind zu den Schulferien wie folgt auszuführen:
Frühjahrsferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Sommerferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 2 Tage vor Schulbeginn
Herbstferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Weihnachtsferien letzter Reinigungstag = letzter Schultag
Erster Reinigungstag vor Schulbeginn = 1 Tag vor Schulbeginn
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben und den Nachweis hierüber mit Angebot nicht eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 30.4.2021 über das Nachrichtentool der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vor-gaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Dem Kreis Pinneberg als Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VOL/B und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Bei Auftragserteilung schließt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Reinigungsvertrag ab, der für 3 Jahre mit Verlängerung auf max. 5 Jahren unter gleichen Vertragsbedingungen befristet ist. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während dieser eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gilt.
Angebote werden nicht gewertet, wenn eine der geforderten Referenzen, Bescheinigungen, Nachweise und Angebotsblätter fehlen oder nicht dokumentenecht ausgefüllt wurden oder Änderungen am Text/Wortlaut vorgenommen wurden. Fehlende, fehlerhafte und/oder unvollständige Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine Einschränkung
Das Dokument „Eigenerklärung zur Eignung" oder „EEE" sind mit Angebot einzureichen. Des Weiteren ist einzureichen, sofern diese für das UN zutreffen:
— Unternehmensdarstellung mit Angabe Gründungsjahr / Rechtsform / Gegenstand der zu erbringenden Leistung aufgeschlüsselt n. Festanstellung, Zeitverträge, geringfügig Beschäftigten und Qualifikation,
— Gesamtumsatz des Unternehmens und Gesamtumsatz m. d. Leistungen, die Gegenstand d. Ausschreibung sind, jeweils Jahr benennen, aus d. letzten 3 Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 48 VgV vorliegen
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszugdes Firmensitzes (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (nicht älter als 1 Jahr),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigungausstellt (nicht älter als 1 Jahr),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz (nicht älter als 1 Jahr),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungder Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 1 Jahr),
— Auszug aus dem Bundeszentralregister (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung,
— Nachweis von mind. 3 akt. vergleichbaren Referenzen (nähere Ausführungen hierfür sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen),
— Nachweis der Präsens i.d. Region (z.B. Niederlassung, Außenstelle, Filiale im Umkreis von 100 km vom Ausführungsort)
Eine Nachforderung der vorgenannten Dokumente ist ausgeschlossen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich jedoch vor, dass vom Bieter weitere darüber hinausgehende Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, dass vom Bieter Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmenabzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Bedingungen für die Ausführungen des Auftrages können dem Vergabedokument „4 Los 1 CVS (blau) Besondere Vertragsbedingungen bei Unterhaltsrein.._“ und „4 Los 2 BGS (blau) Besondere Vertragsbedingungen bei Unterhaltsr..._“ entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Zulassung von weiteren Personen außer der Mitarbeiterschaft der Zentralen Vergabestelle, Kreis Pinneberg zur Angebotsöffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter.