Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Liegenschaften für 24 Monate – mit einer Option auf Verlängerung um 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 71.2.901.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Unterhaltsreinigung Liegenschaften für 24 Monate – mit einer Option auf Verlängerung um 12 Monate
Es soll für den Abfallwirtschaftsbetrieb eine Rahmenvereinbarung betreffend der Unterhaltsreinigung für die Liegenschaften für 24 Monate mit einer Option einer Verlängerung um 12 Monate abgeschlossen werden.
Objekt 1:
Daimlerstraße
24109 Kiel,
Objekt 2:
Deponie Schönwohld (Gemeinde Achterwehr)
24239 Schönwohld,
Objekt 3:
Exerzierplatz
24103 Kiel,
Objekt 4:
Preetzer Straße 30b u. 32a
24143 Kiel,
Objekt 5:
Rathausplatz KUZ
24103 Kiel,
Objekt 6:
Schadstoffsammelstelle,
Gutenbergstraße 57
24116 Kiel,
Objekt 7:
Timmerberg 13
24106 Kiel,
Objekt 8:
WSH Clara
Immerwahr Straße
24145 Kiel,
Objekt 9:
Quittenstraße
24149 Kiel,
Objekt 10:
Redderkoppel 11a
24159 Kiel,
Objekt 11:
LBU Park
Wittland 2
24109 Kiel
Unterhaltsreinigung in den Liegenschaften des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel.
Option einer Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
— Eintragung in das Verzeichnis der zuständigen Handwerkskammer als zulassungsfreies Handwerk Gebäudereiniger.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Gesamtdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen,
— Nachweise und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Steuerbehörde und der Krankenkasse.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
— aktuelle Referenzen, mindestens 5, über Gleichartige Reinigungsdienstleistungen (möglichst vergleichbare Objekte),
— der Nachweis über die Unfallversicherung der Zuständigen Unfallberufsgenossenschaft ist zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Zuschlagskriterien:
(siehe hierzu Anlage 5 – Auswahlkriterien für die Vergabe von Reinigungsleistungen)
1. Preis 70 %,
2. Konzept 30 %.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 26.4.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY4Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de