8234 Kiek in! - TA (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiek-in-nms.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
8234 Kiek in! - TA (ELT)
Fachplanung Technische Ausrüstung (KG 440-480) gem. § 55 HOAI.
Das Kiek in! ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Neumünster und beinhaltet die vier Geschäftsbereiche: Internat der Landesberufsschulen, Veranstaltungszentrum und Hotel, Volkshochschule und Jugendherberge. Als Veranstaltungszentrum wird es sowohl für den klassischen Seminarbetrieb als auch für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen für bis zu 300 Personen genutzt. Zudem werden die verschiedenen Räumlichkeiten von und mit der Volkshochschule genutzt. Das Kiek in! beherbergt als Internat der Landesberufsschulen während des Blockunterrichts bis zu 160 Schülerinnen und Schüler. Das Kiek in! zählt jährlich 165.000 Gäste in Seminaren, Tagungen sowie Kursen der Volkshochschule. Außerdem ca. 33.000 Übernachtungen, wofür momentan 46 Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer zur Verfügung stehen.
Der Betriebsstandort umfasst heute die Flurstücke 340 und 344 sowie seit dem Jahr 2019 zusätzlich das Flurstück 343. Auf dem Flurstück 340 befindet sich ein Parkplatz mit 44 Stellplätzen für die Gäste des Kiek in!. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Wittorfer Straße. Der Haupteingang in der Gartenstraße 32 ist von dort aus durch einen Fußweg erschlossen. Das Flurstück 343 beherbergt einem Bungalow den schulpsychologischen Dienst der Stadt Neumünster. Seit dem Jahr 2017 steht das Haus leer. Grundstück (ca. 750 m2) und Gebäude wurden im Jahr 2019 für eine bauliche Erweiterung erworben.
Das Hauptgebäude des Unternehmens befindet sich auf dem ca. 5 700 m2 großen Flurstück 344. Im Hauptgebäude sind alle Geschäftsbereiche und sämtliche Räumlichkeiten des Unternehmens untergebracht. Auf dem Grundstück befinden sich fast 30 Pkw-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Stellplätze für Entsorgungscontainer sowie zwei Garagen als Lager/ Geräteschuppen. Im Bereich des Freizeitgartens gibt es verschiedene Sport- und Rasenflächen sowie eine große Feuerstelle. Im 1950 erbauten ehemaligen Tuchlager einer Textilfabrik haben im Laufe der Jahrzehnte bereits einige Umbau- / Sanierungsmaßnahmen stattgefunden. Das Gebäude wird durch Fernwärme für die Heiz- und Brauchwassererzeugung versorgt. Unterstützt wird die Wärmeerzeugung durch eine Solarthermieanlage auf dem Dach.
Derzeit erfolgt die Fernwärme über Dampf. Der Versorger Stadtwerke Neumünster stellt sukzessive auf Heizwasser um. Eine Umstellung des Fernwärmeanschlusses erfolgt nach letzten Aussagen des Versorgers nicht vor Mitte 2023.
Im Jahr 2005 wurde eine PV-Anlage mit einer Leistung von 17 kW/h auf dem Dach installiert und der Strom ins öffentliche Netz eingespeist.
Zur Weiterentwicklung des Unternehmens sind sowohl Neubaumaßnahmen sowie eine Sanierung des Bestandsgebäudes (Gartenstraße 32) geplant. Vorgesehen ist der Neubau eines Bettenhauses für das Internat mit 36 Zwei-Bett-Zimmern (eventuell mit Kochnischen in den Zimmern) sowie den für das Geschäftsmodell des Unternehmens notwendigen Funktions- und Technikräumen. Für das neu zu errichtende Bettenhaus ist die Möglichkeit einer späteren Aufstockung (um ein Geschoss) zu berücksichtigen. Die Außenhülle des Bestandsgebäudes in der Gartenstraße 32 soll energetisch saniert werden. Dazu ist eine Anpassung der Dachdämmung, der Austausch aller Fenster und Außentüren sowie eine Fassadendämmung und -ausbildung mit Klinkerriemchen vorgesehen. Zudem sollen bis zu 40 Beherbergungszimmer für Internat und Jugendherberge renoviert werden. Der 360m2 große Veranstaltungsraum sowie der dazugehörige Tresen- und Sanitärbereich soll modernisiert und saniert werden. Dabei soll die Möglichkeit einer flexiblen Teilung in mind. zwei unabhängige Veranstaltungsräume berücksichtigt werden. Außerdem ist die Verlegung eines Fluchtweges vorzusehen. Zudem sollen diverse Flure und das Treppenhaus saniert sowie die Brandschutzeinrichtungen auf den Stand der Technik gebracht werden. Außerdem sind die technischen Anlagen des Bestandsgebäudes zu erneuern bzw. zu sanieren.
Bei der Planung der hochbaulichen Maßnahmen ist eine abschließbare Fahrradgarage für 15-20 Fahrräder vorzusehen. Die beiden Fertiggaragen, welche momentan als Schuppen/Lagermöglichkeit genutzt werden sollen erhalten bleiben. Bestehende Rampen sollen entfernt und eine neue Rampe für eine barrierefreie Erschließung des Haupteinganges soll geplant werden.
Die Planung der technischen Anlagen sollte die Wahl/Abwägung eines Wärmekonzeptes berücksichtigen. Grundsätzlich ist sowohl eine Trennung zwischen Alt- und Neubau sowie verschiedene Arten der Wärmeversorgung (Fernwärme, Wärmepumpe, BHKW etc.) vorstellbar. Ein Ausbau und eine Erneuerung der PV-Anlage sowie der Solarthermie-Anlage sind in den Planungen zu berücksichtigen. Ebenfalls Teil der Planung könnte ein Konzept für die Integration eines Batteriespeichers sein. Zusätzlich ist ein Lastenaufzug im Bereich der Kellertreppe an der Hofseite vorgesehen, da über diesen Bereich zukünftig die Warenanlieferung erfolgen soll.
Ein Altgebäude des Ensembles soll abgerissen und die Außenanlagen neu gestaltet werden. Zu den Rahmenbedingungen der Planung zählt die naturnahe Gestaltung der Freiflächen. Besonders vor dem Haupteingang in der Gartenstraße soll eine Reduktion der versiegelten und eine Steigerung der Grünflächen stattfinden. Dennoch ist die Anzahl der PKW Stellplätze mindestens zu erhalten. Mindestens Vier der Stellplätze sind mit Ladesäulen für Batterieelektrische- und Hybridfahrzeuge vorzusehen. Da es nur eine Zu- und Abfahrtsmöglichkeit gibt ist eine Wendemöglichkeit für Lieferverkehre bis 18 Tonnen zu planen. Ein besonders wichtiges Element der Freiflächengestaltung ist ein Multifunktionssportfeld mit Bande und einer umlaufenden Einzäunung, um dem sportlichen Ausgleich der jugendlichen Besuchergruppen und Gästen gerecht zu werden. Außerdem soll ein kleiner Spielplatz für Kinder vorgesehen werden.
Die BGF des Neubaus beträgt ca. 1.495 m2. Die BG des Bestandsgebäudes beträgt ca. 5.500 m2.
Die Fertigstellung des Neubaus ist voraussichtlich für 08/23 und die des Altbaus für 12/23 geplant.
Die Gesamtkosten der KG 200-700 wurden in der Aufstellung eines Kostenrahmens mit rund 8,9 Mio. EUR netto veranschlagt. Die KG 300 und 400 sind mit ca. 6,1 Mio EUR netto beziffert. Es wird eine Einbindung von EU-Fördermitteln sowie (min.) ein KfW 55 Standard angestrebt.
Leistungsbeschreibung: Fachplanung Technische Ausrüstung (KG 440-480) gem § 55 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, zunächst werden lediglich die LPH 1-4 beauftragt, Honorarzone III
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung - Referenzprojekte.
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Formblättern zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3)
Genannten elekronischen Adresse abrufbar. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggener vor, die Teilnehmerzahl gem. 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Nocht nicht bekannt.
Eine Einbindung von Fördermitteln wird angestrebt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Beruf des Beratenden Ingenieurs liegt als Berufsqualifikation vor
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem, § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterrückfragefrist Stufe 1: 20.4,2021
Bieterrückfragefrist Stufe 2: 1.6.2021
Bieterrückfragen sind ausschlielich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen.
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link
Siehe; 1.3) der Bekanntmachung).
Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie einen Aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit Aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
2) Bewerbungsformular:
Zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Stufe 1 des Verfahrens) ist ein zur Verfügung gestelltes Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist ausgefüllt und zusammen mit allen dort genannten Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und Aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als ein Jahr, außer bei Prüfungszeugnissen und anderen Nachweisen, die nach ihrem Inhalt nicht zeitbezogen aktualisiert werden). /
Ausländische Bewerber können anstelle der genannten/Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, sofern sie nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen Ansässig ist,erstellt wurden. Bestätigungen in anderer, als der Deutschen Sprache, sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 nicht zurückgesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der Erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
5) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und
Vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6) Fehlände Unterlagen:
Es ist nicht geplant, fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten
Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht dazu behält sie sich jedoch vor.
7) Fragen
Enthalten die Ihnen überlassenen Unterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so bitten wir Sie, uns unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise und Fragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten zu Fragen werden allen Bewerbern zeitgleipn über die elektronische Vergabeplattform zugestellt. Fragen sind bis spätestens zum 20.4.2021 einzureichen. Später eingehende Fragen können im Hinblick auf die gebotene Gläichbehandlung aller Bewerber nicht beantwortet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf Folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit. Die Unwirksamkeit [des Öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
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Land: Deutschland
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Fax: [removed]
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