12-KSP-21-041; Erweiterung GuGS Pinneberg — Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-041
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-041; Erweiterung GuGS Pinneberg — Rohbau
Ausgeschrieben werden die Roh- und Erdbauarbeiten beim Bauvorhaben „Neubau Grundschulgebäude der Grund- und Gemeinschaftsschule im Quellental“ in Pinneberg. Die Baustelle befindet sich in der Richard-Köhn-Straße 75, 25421 Pinneberg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Bauvorhaben befindet sich unter der Adresse
Grund- und Gemeinschaftsschule Quellental
Richard-Köhn-Straße 75
25421 Pinneberg.
Es handelt sich um ein mit mehreren kleineren Schulgebäuden bebauten Grundstück an einer vierspurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB 23, Abfahrt Pinneberg-Süd. Im Zuge des BV wird ein 2-geschossiges Ersatzgebäude in Holzmassivbauweise für mehrere Schulpavillions errichtet.
Eckdaten:
ca. 1 400 qm Sohlplatte; ca. 350 qm StB-Innenwände Sichtbeton; 2 St. 2-läufige FT-Treppen; ca. 200 m Streifenfundamente; Abdichtung der Sohle und der Fundamente.
Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Schülern von ca. 5-16 Jahren befindet sich während der Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an Anlieferzeiten, Sicherheit im Umfeld der Baustelle etc.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Leistungsverzeichnis und den beigefügten Plänen. Beachten Sie hierbei bitte insbesondere, dass Fragen zum gesamten Vergabeverfahren ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg zu richten sind. Wenden Sie sich an keine weiteren Stellen, auch wenn diese ggf. in den Plänen als Ersteller aufgeführt sind.
Die „geprüfte Statik“ ist als Datei zu groß, um Sie hier bereitzustellen. Sie kann auf Anfrage eingesehen werden.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Nachweis über Haftpflichtversicherung.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB / B.
— Vertragserfüllungsbürgschaft (5 % der Auftragssumme),
— Mängelbürgschaft (3 % der Schlussrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 14 EU VOB / A ist die Anwesenheit von Bietern am Eröffnungstermin bei lediglich elektronischer Abgabemöglichkeit von Angeboten nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).