G260 — Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: G260_VE210
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
G260 — Baufeldfreimachung
Baufeldfreimachung.
Dresden
Das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf benötigt für zukünftige Baumaßnahmen die Baufeldfreimachung ent-sprechend Art und Umfang aufgeführter Leistungen:
— ca. 7 000 m2 Baugelände abräumen,
— 8 St.. Baumschutz aufstellen,
— ca. 37 Stubben roden DU 0,1 bis 0,75 m,
— ca. 60 m2 Verkehrsflächen abbrechen, einschl. Bordsteine,
— ca. 1 700 m3 Oberboden abtragen, entsorgen,
— ca. 270 m Banderder zurückbauen,
— ca. 750 m3 Bodenaushub für Freilegung Heizkanal,
— ca. 330 m3 Heizkanal abbrechen, einschl. Leitungen,
— ca. 120 t Beton entsorgen,
— ca. 13 t Mineralwolle entsorgen,
— ca. 1 000 m3 Bodeneinbau,
— ca. 40 m3 Suchschachtung in Handschachtung
— ca. 130 m Leitungsgraben für Elektro/Kommunikation, Tiefe 1,30 bis 1,80 m,
— ca. 330 m KSR verlegen, PEHD, DN/OD 110/200,
— ca. 100 m KSHR verlegen zur Sicherung von Bestandsleitungen, DN 110/160,
— ca. 690 m Elektroleitungen verlegen und anschließen (Niederspannung und Beleuchtung),
— ca. 300 m Fernmeldekabel verlegen,
— ca. 900 m Erdkabel ausbauen,
— ca. 20 m Grabenlose Rohrverlegung im Spülbohrverfahren, PEHD, 3 x DN/OD 200, 1 x DN/OD 110,
— 2 St. Kabelziehschächte einbauen, L/B 960/960, Tiefe ca. 1,20 bis 1,60 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist z. B. erhältlich über „https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=62835“. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
Ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]