Essensversorgung Kindereinrichtungen und Grundschulen Gemeinde Ottendorf-Okrilla Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottendorf-Okrilla
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01458
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ottendorf-okrilla.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essensversorgung Kindereinrichtungen und Grundschulen Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Essensversorgung Kindereinrichtungen und Grundschulen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Essensversorgung Grundschulen
Ottendorf-Okrilla
DEUTSCHLAND
Los 1 Essensversorgung Grundschulen
— Mittagsversorgung muss angeboten werden und kann durch die Teilnehmer gebucht werden.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Essensversorgung Kindereinrichtungen
Ottendorf-Okrilla
DEUTSCHLAND
Los 2 Essensversorgung Kindertageseinrichtungen
— Frühstücks- und Vesperversorgung muss angeboten werden und kann optional durch die Teilnehmer gebucht werden.
— Mittagsversorgung muss angeboten werden und muss durch die Teilnehmer gebucht werden.
— Getränkeversorgung zu den jeweiligen Mahlzeiten muss angeboten und muss durch die Teilnehmer gebucht werden.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung nach §§ 123 und 124 GWB gemäß Anlage A oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF),
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Der Bieter muss mindestens 3 Jahre gewerblich (gastronomisch) tätig gewesen sein.
4) Folgende Haftpflichtversicherungssummen werden zu Grunde gelegt und sind nachweislich durch den Bieter zu dokumentieren bzw. die Bereitschaftserklärung der Versicherung des Bieters zur Erhöhung bzw. zum Abschluss vorzulegen:
Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutz [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-4) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ.
6) Erklärung, dass die Kommunikation mit dem Unternehmen ausschließlich in deutscher Sprache stattfindet. Die Ansprechpartner müssen deshalb die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
7) Erklärung, dass mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird.
8) Erklärung, dass keine illegalen und ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte beschäftigt werden.
9) Nachweis der gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (Kopie).
10) Erläuterung/Nachweis HACCP-Konzept.
11) Erklärung oder Nachweis, dass das Speisenangebot auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine gesundheitsbewusste und entwicklungsfördernde Ernährung von Kindern basiert.
Weiter wird gefordert:
12) Benennung von mind. 2 Referenzobjekten vergleichbarer Leistungen im Bereich Essenversorgung von Schulen, Kindereinrichtungen oder ähnlichen sozialen Einrichtungen mit folgen-den Angaben:
— Name und Anschrift der Einrichtung und des Trägers,
— Ansprechpartner bei der Einrichtung und dem Träger, sofern möglich,
— Kurzbeschreibung Leistungsumfang (insbesondere Angaben, ob alleinige Lieferung oder zusätzliche Serviceausgabe Leistungsbestandteile waren),
— Zahl der täglichen Portionen,
— Zeitraum der Leistungserbringung bzw. Vertragsdauer.
Dabei gilt die Mindestanforderung, dass mindestens eine vergleichbare Leistungserbringung über mindestens 3 Jahre und mindestens 500 Portionen pro Tag sowie an 3 Versorgungs-punkten realisiert sein muss.
13) Vorlage von Speiseplänen der letzten vier Monate in einem vergleichbaren Referenzobjekt.
14) Zur Angebotsabgabe sind
a. ein 4-monatiger-Menüplan mit einem Konzept zur Sicherung von Speisenangebot und Qualität sowie
b. ein Verpflegungskonzept vorzulegen.
Neben dem Preis sind diese Konzepte Wertungsbestandteil. (siehe Anlage B).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.