Planungsleistungen Feuerwehrgerätehaus Referenznummer der Bekanntmachung: III-8/21-31-S
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heikendorf
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schrevenborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Feuerwehrgerätehaus
Die Gemeinde Schönkirchen beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einem ihr gehörenden Grundstück an der Straße „Pahlblöken“.
Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur)
– Los 1 –, für die Fachplanung Technische Ausrüstung, diese wiederum unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1-3 und 7) im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI),
– Los 2 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4, 5 und 8),
– Los 3 –, sowie für die Tragwerksplanung,
– Los 4.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur)
Schönkirchen
DEUTSCHLAND
Siehe oben II.1.4) Objektplanung: die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2021. Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11) Fest beauftragt werden die Leistungen von Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %). Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Architektur) bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Schönkirchen
DEUTSCHLAND
Siehe oben II.1.4) Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen). Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11) Fest beauftragt werden die Leistungen von Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %). Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 2 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 7 bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
Schönkirchen
DEUTSCHLAND
Siehe oben II.1.4) Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 8 (Gebäudeautomation). Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11) Fest beauftragt werden die Leistungen von Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %). Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 3 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Tragwerksplanung
Schönkirchen
DEUTSCHLAND
Siehe oben II.1.4) Tragwerksplanung: die Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI 2013. Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11) Fest beauftragt werden die Leistungen von Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung.
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit. Die obige Angabe ist daher nur eine grobe Schätzung.
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigtenanzahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %). Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 4 die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen:
EK-I. Wirksame Gründung:
EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— PL1 Unternehmensprofil, Eintragung in Berufsregister,
— PL2 Keine Straftaten,
— PL3 Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherung,
— PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
— PL4.2 Eigenerklärung Einhaltung AEntG, MiLoG,
— PL5 Keine Insolvenz o. Ä.,
— PL6 Keine schweren Verfehlungen,
— PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5) geregelt und zu beachten!
— EK-IV. Haftpflichtversicherung,
— EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— WL1: Haftpflichtversicherung,
— WL2: Gesamtumsatz.
Einzelheiten zu WL1 und WL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5) geregelt und zu beachten!
EK-IV (WL1): Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Kriterien:
EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen vergleichbarer Leistungen (Los 1: Objektplanung öffentliche Gebäude, insbesondere für hoheitliche Aufgaben wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, oder öffentliche Gebäude von vergleichbarer Komplexität); Los 2 und 3, mind. Entwurfsplanung LPH3 – Objektüberwachung LPH8: Los 2 und 3: Fachplanung TGA öffentliche Gebäude, insbesondere für hoheitliche Aufgaben wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, oder öffentliche Gebäude von vergleichbarer Komplexität; Los 4 Planungsleistungen der Tragwerksplanung für Aufgabenstellungen vergleichbarer Größe und Komplexität);
EK-VII. Personalstärke. Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen, Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VI,
— TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte.
Einzelheiten zu TL1 und TL2 sind in den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5) geregelt und zu beachten!
Bauvorlagenberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind elektronische (eVergabe-Plattform) Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3 veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung verbindlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach dem Teilnahmewettbewerb gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Zuschlag auf ein Erstangebot ist vorbehalten.
Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch nur über die eVergabe-Plattform abzugeben.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Regelungen zu den Kommunikationsformen finden sich in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.