Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutersdorf
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02794
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leutersdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses
Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im August 2021 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.
Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf
DEUTSCHLAND
Das Vereinshaus soll den Kretscham in Spitzkunnersdorf ersetzen, der aufgrund des Zustandes: Schimmel, Schwamm, marodes Dach, unzureichende Fluchtwege und Parkplätze etc. nicht mehr genutzt werden kann und verkauft wurde. Das neue Vereinshaus soll auch mehr in die gedachte Ortsmitte rücken und so nicht nur die Veranstaltungen der Vereine in Spitzkunnersdorf (Fasching, Ausstellung Kaninchenzüchter etc.), sondern auch zahlreiche Veranstaltungen der Vereine aus Leutersdorf aufnehmen, wie z. Bsp. Tanzveranstaltungen, Ausstellung Kaninchenzüchter, Mundartauftritte. Des Weiteren soll das Vereinshaus für die jährlichen Schuleintrittsfeiern, die Seniorenweihnachtsfeier, besondere Veranstaltungen, aber auch Gemeinderatssitzung und Einwohnerversammlungen nutzbar sein. Die Lokalität kann selbstverständlich auch für überregionale Veranstaltungen angeboten werden und es ist bereits angedacht weitere Veranstaltungen für Jung und Alt zu organisieren. Zahlreiche Veranstaltungen, sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten werden in der Gemeinde durch die Vereine in ehrenamtlicher Tätigkeit organisiert. Sie prägen das dörfliche Leben, erfreuen sich aber auch über die Dorfgrenzen hinaus großer Beliebtheit und haben eine große Anziehungskraft. Der Fasching in Spitzkunnersdorf hat Tradition. Seit 1983 finden hier die jährlichen Faschingsveranstaltungen statt. Mit seinen ca. 75 Mitgliedern erfreut sich der Verein reger Beliebtheit. Von 6 bis 70 bietet er allen Altersgruppen ein Betätigungsfeld. Der Wegfall der Lokalität würde zwangsläufig das Ende des Vereines bedeuten, wie es bereits bei traditionellen Vereinen in der näheren Umgebung passiert ist (Zittau, Hörnitz, Studentenfasching Zittau). Durch den Bau des Vereinshauses kann der Erhalt des kulturellen Erbes für das Dorf, aber auch für die Region gesichert werden. Er leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und der Steigerung der Lebensqualität. Über die Nutzung als Vereinshaus hinaus sind weitere Nutzungen denkbar, z. Bsp. Blutspende (zurzeit in Grundschule), DRK Lehrgänge, Ort für Firmenweiterbildungen, Lokalität für Rückkehrer Börsen, aber auch Familienfeiern.
Die Gemeinde wünscht sich ein modernes, attraktives, zeitgemäßes und funktionelles Vereinshaus für ca. 200 Personen. Dies sollte ein- bis zweigeschossig sein. Das Raumprogramm soll kompakt sein, muss jedoch den vielfältigen Nutzungszwecken gerecht werden. Der Bau soll energetisch optimiert sein, wobei Wert auf technische Vereinfachung, nachhaltige Materialien und wirtschaftliche Bauweisen gelegt wird. Bei der Freiflächengestaltung sind die erforderlichen PKW-Stellflächen zu berücksichtigen. Das Vereinshaus soll auf einer Teilfläche des Flurstückes 1041/4 der Gemarkung Spitzkunnersdorf errichtet werden, dessen Eigentümer die Gemeinde Leutersdorf ist. Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen sollen an einen Generalplaner übergeben werden. Dabei sollen zunächst die Lph. 1-4 und bei Bewilligung der Fördermittel die Lph. 5-7 und 8 stufenweise vergeben werden.
Fördermittel für das Projekt wurden über die RL Sächsisches Strukturentwicklungsprogramm beantragt. Für den Bau des Vereinshauses läuft zurzeit ein B-Planverfahren. Nach Inkrafttreten des B-Planes, voraussichtlich Ende Juni `21, soll der Bauantrag gestellt werden. Der Bauantrag für den Bau des Vereinshauses ist spätestens bis 16.7.2021 zu stellen. Nach erfolgter Baugenehmigung ist angedacht im September die ersten Bauleistungen auszuschreiben, so dass im Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Bauzeit wird aufgrund des Winters, aber auch aufgrund anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, großzügig bis Ende Juni 2023 angesetzt.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Zunächst wird die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021).
Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel ist beabsichtigt die Lph. 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisse wird die Lph 8 beauftragt.
Die Lph 9 wird nach Abnahme der Lph 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters / der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium),
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Angebots,
— Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude, eingeordnet > = Honorarzone III gemäß HOAI 2013,
— Gesamtbaukosten netto, KG 200 – 700 > = 1,5 Mio. EUR,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— LPH 1-8 wurden erbracht.
Für das Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht explizit in der Projektdarstellung genannt, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Das Angebot ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
Siehe III.1.1.
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen,
h) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie Name(n) des / der Erklärenden sind in Druckbuchstaben an der gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien g)-i) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeindeverwaltung Leutersdorf
Bauamt
Keine öffentliche Submissionsveranstaltung! Bieter werden zeitnah über die Wertung Ihres Angebotes bzw. Einladung zum Bietergespräch informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.