Baubegleitende Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung) für die Maßnahme Hochwasserrückhaltebecken Göda, Neubau Hochwasserentlastungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 5.171.0120.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung) für die Maßnahme Hochwasserrückhaltebecken Göda, Neubau Hochwasserentlastungsanlage
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Neubau der Hochwasserentlastungsanlage am Hochwasserrückhaltebecken in 02633 Göda im Landkreis Bautzen. Die hier zu vergebende Leistung betrifft die Örtliche Bauüberwachung inklusive besondere Leistungen für die Baumaßnahme.
Göda
DEUTSCHLAND
Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zur HOAI 2021 § 43 Leistungsphase 8 inklusive weitere besondere Leistungen.
Ergeben sich während der Bauausführung weitere besondere Leistungen, können diese über Nachtragsvereinbarungen zusätzlich beauftragt und vergütet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen:
— Erklärung des Bewerbers zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur für den entsprechenden Fachbereich,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Fachgebiet Wasserbau,
— Nachweis Berufshaftpflicht (die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen, die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen).
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
— siehe Vergabeunterlagen,
— Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den Fachbereich örtliche Bauüberwachung,
— Benennung Projektteammitglieder und Qualifikation, Berufserfahrungen,
— Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter und stellvertretender Projektleiter,
— Für den Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen zu führen,
— Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den Bieter sowie des Projektleiters müssen jeweils mindesten 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen im Bereich Wasserbau-Ingenieurbauwerke mit Stahlbetonarbeiten, Spundwandarbeiten sowie offene/geschlossene Wasserhaltung in den letzten 5 Jahren mit Angabe der Herstellungskosten (mindesten 2 Referenzen mit Herstellungskosten über 500 T EUR brutto im Bereich Stahlbetonbauwerke), des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen vorgelegt werden (siehe Formblatt Erklärung/Nachweise),
— Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den stellvertretenden Projektleiter müssen mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Jahren (Wasserbau-Ingenieurbauwerke mit Stahlbetonarbeiten, Spundwandarbeiten) mit Angabe der Herstellungskosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen vorgelegt werden (siehe Formblatt Erklärung / Nachweise),
— Sollte ein Nachauftragnehmer gebunden werden sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen nachzuweisen, insofern der Nachaufragnehmer auch den Projektleiter stellt, sind auch für diesen die gleichen Referenzen einzureichen (siehe Formblatt Erklärung / Nachweise),
— Es ist das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden! Angabe zum Referenzobjekt: Bezeichnung des Vorhabens, Erbrachter Leistungsumfang, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners)
Abgeschlossener Hochschulabschluss für Projektleiter und dessen Stellvertreter
Siehe Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot bestehend aus den einzelnen Dateien ist in einem zip-Archiv zusammengefasst hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.