Kunsttransporte für Sonderausstellung in Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 17/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.skd.museum/
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransporte für Sonderausstellung in Dresden
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden beabsichtigen die Durchführung einer Sonderausstellung in Dresden. Gegenstand der von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ausgeschriebenen Leistung ist die Logistikplanung und der Transport der Kunstwerke von voraussichtlich 10 Leihgebern in Deutschland (15 Leihgaben), 5 in den Niederlanden (15 Leihgaben), 1 in Ungarn (1 Leihgabe), 1 in Irland (2-3 Leihgaben), 1-2 im Vereinigten Königreich (1-2 Leihgaben) und 1 den USA (1 Leihgabe) nach Dresden und zurück.
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Taschenberg 2
01067 Dresden
Bestimmte Vergabeunterlagen werden erst an den Kreis der nach Zuverlässigkeit- und Eignungsprüfung ausgewählten Bieter
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden beabsichtigen die Durchführung einer Sonderausstellung in Dresden. Gegenstand der von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ausgeschriebenen Leistung ist die Logistikplanung und der Transport der Kunstwerke von voraussichtlich 10 Leihgebern in Deutschland (15 Leihgaben), 5 in den Niederlanden (15 Leihgaben), 1 in Ungarn (1 Leihgabe), 1 in Irland (2-3 Leihgaben), 1-2 im Vereinigten Königreich (1-2 Leihgaben) und 1 den USA (1 Leihgabe) nach Dresden und zurück.
— Gesamtkoordination der kunstlogistischen Abwicklung des Projektes,
— das Vermessen der Ausstellungsexponate für die Anfertigung der entsprechenden Verpackungen (Klimakisten, etc.). Es handelt sich größtenteils um klein- bis mittelformatige Gemälde, sehr wenige Skulpturen und Objekte mittlerer Größe,
— Neuproduktion bzw. Miete von entsprechenden Verpackungen (Klimakisten, etc.),
— Verpacken der einzelnen Werke bei den Leihgebern,
— Verladen der gepackten Exponate auf die jeweiligen Transportmittel,
— Transporte,
— Kurierorganisation und -betreuung inklusive Reiseplanung, Hotelbuchung, ggf. Beantragung für entsprechende Visa, Erstellung von Kurierplänen,
— ggf. fristgerechte Abwicklung aller notwendigen Zollformalitäten sowie Einholung aller notwendigen Genehmigungen,
— Entladen der gepackten Exponate sowie Verbringen in die Ausstellungsräume/ Abtransport aus den Ausstellungsräumen und Verladen der gepackten Exponate nach Ende der Ausstellung,
— Auspacken der Exponate am Ausstellungsort/ Einpacken der Exponate nach Ende der Ausstellung am Ausstellungsort/ Auspacken der Exponate nach Rückkehr zu den Leihgebern,
— nach Bedarf externe Lagerung der Leerkisten am Ausstellungsort inklusive entsprechender Ab- und Antransporte zum und vom Lagerort.
Beginn der Auftragsumsetzung 1. Quartal 2021
Auftragsabschluss bis spätestens 3. Quartal 2021
Bestimmte Vergabeunterlagen werden erst an den Kreis der nach Zuverlässigkeit- und Eignungsprüfung ausgewählten Bieter ausgehändigt werden (§39 Abs. 6 VgV, Art. 50, Abs. 4 Richtlinie 2014/24/EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kunsttransporte für Sonderausstellung in Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]