Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Meißen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Meißen
Gegenstand der Konzession sind die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der unterversorgten Gebiete im Landkreis Meißen (Weiße Flecken und Gewerbegebiete) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die Ausschreibung erfolgt in 12 Losen. Die Abgabe von Kombinationslosen ist als Nebenangebot möglich. Die Loskombinationen sind vom Konzessionsgeber vorgegeben. Details zur Losbildung finden sich unter Ziffer III dieser Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen.
Der Konzessionsgeber hat einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015, zuletzt geändert am 25.9.2019 gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid liegt vor. Ferner wurde bei der Landesdirektion Sachsen ein Antrag auf Kofinanzierung des Breitbandförderprogrammes des Bundes gestellt und mit vorläufigen Zuwendungsbescheid beschieden.
Los 1 Landkreis Meißen Nord (weiße Flecken)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 umfasst die unterversorgten privaten Haushalte sowie die unterversorgten Schulen und Krankenhäuser des nördlichen Teils des Landkreises Meißen.
Das Los umfasst circa 1 414 Adressen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept(15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 2 Landkreis Meißen Süd (weiße Flecken)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 umfasst die unterversorgten privaten Haushalte sowie die unterversorgten Schulen und Krankenhäuser dessüdlichen Teils des Landkreises Meißen. das Los umfasst circa 867 Adressen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden(5)
Los 3 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 3 umfasst die Gewerbegebiete Riesa-Pausitz, Lommatzsch-Döbelner Straße und Lommatzsch-Glashütterstraße mit insgesamt etwa 108 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: – Erschließungskonzept – Vermarktungskonzept – Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (15)
Los 4 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 4 umfasst die Gewerbegebiete Großenhain-Nord Flugplatz, Großenhain-Alte Röder, Großenhain-Kupferbergstraße und Großenhain-Zschieschen mit etwa 58 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 5 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 5 umfasst die Gewerbegebiete Thiendorf und Thiendorf-Sacka mit etwa 12 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: – Erschließungskonzept – Vermarktungskonzept – Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 6 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 6 umfasst die Gewerbegebiete Moritzburg-Am Sandberg, Moritzburg-Boxdorf und Alt Radebeul mit etwa 118 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 7 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 7 umfasst die Gewerbegebiete Coswig-Am Glaswerk, Coswig-Industriestraße, Weinböhla-Zaschendorfer Weg und Weinböhla-Köhlerstraße mit etwa 80 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 8 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 8 umfasst die Gewerbegebiete Nossen-Ziegenhain, Nossen-Heynitz-Lehden, Nossen-Fabrikstraße, Nossen-Augustusberg und Kabschütztal-Krögis mit etwa 71 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 9 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 9 umfasst das Gewerbegebiet Ockrilla-Niederau mit etwa 13 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept(15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 10 Gewerbegebiete
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 10 umfasst die Gewerbegebiete Meißen-Buschbad, Meißen-Goethestraße, Meißen-Fabrikstraße und Meißen-Ziegelstraße mit etwa 82 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 11
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 11 umfasst die Gewerbegebiete Radebeul-Fabrikstraße und Coswig-An der Walze mit etwa 64 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: – Erschließungskonzept – Vermarktungskonzept – Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Los 12
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 12 umfasst die Gewerbegebiete Radeburg, Radeburg-Nord, Radeburg-Berbisdorf und Radeburg-Bahnhofstraße mit etwa 52 Anschlüssen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Zeitplan (15)
- Kriterium: Qualität des technischen Konzeptes mit folgenden Unterkriterien: — Erschließungskonzept — Vermarktungskonzept — Servicekonzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (15)
- Kriterium: Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden (5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen,
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S. d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie:
i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern,
ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular; siehe hierzu auch geforderte Mindeststandards).
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb, Erbringung Kundendienste) Benennung Auftraggeber, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.