Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0113
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –:
— Los 1: „Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Dresden)“,
— Los 2: „Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Leipzig)“,
— Los 3: „Tarif-Abnahmestellen (ohne Leistungsmessung)“.
Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Dresden)
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –:
— Los 1: „Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Dresden)“.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Leipzig)
Leipzig
DEUTSCHLAND
Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –:
— Los 2: „Sondervertrags-Abnahmestellen (mit Leistungsmessung – Standort Leipzig)“.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Tarif-Abnahmestellen (ohne Leistungsmessung)
Dresden
DEUTSCHLAND
Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien an Liegenschaften der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –:
— Los 3: „Tarif-Abnahmestellen (ohne Leistungsmessung)“.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Der Stromliefervertrag kann durch den Auftraggeber jeweils:
— für den Zeitraum vom 1.7.2023 (0.00 Uhr) bis 30.6.2024 (24.00 Uhr),
— für den Zeitraum vom 1.7.2024 (0.00 Uhr) bis 30.6.2025 (24.00 Uhr) sowie
— für den Zeitraum vom 1.7.2025 (0.00 Uhr) bis 30.6.2026 (24.00 Uhr)
Verlängert werden (Verlängerungsoptionen).
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2023 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2024 ausgeübt werden.
— Die Option für den Zeitraum vom 1.7.2025 bis 30.6.2026 kann im Zeitraum vom 1.7.2021 bis 31.3.2025 ausgeübt werden
Die Ausübung der Optionen hat schriftlich zu erfolgen.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsverbindlich unterschriebenes Angebotsschreiben.
Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne des
§ 705 BGB sind nur zugelassen (keine besondere Rechtsform), wenn diese mit der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorlegen, in der festgelegt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und
— dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
(vgl. Anlage 4)
Sämtliche im Falle einer Bietergemeinschaft einbezogenen Unternehmen haben die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen sowie mit Angebotsabgabe die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen etc. einzureichen.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern für die Erbringung der Lieferleistungen ist zulässig.
Der Einsatz von Subunternehmen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Die weiterführende Unterbeauftragung von Leistungen durch den Subunternehmer des im direkten Kundenauftrag handelnden AN ist nicht zulässig.
Sämtliche Unterauftragnehmer des Bieters haben in gleichem Umfang wie der Bieter selbst alle geforderten Eignungskriterien zu erfüllen.
Der Bieter muss diesbezüglich eine entsprechende Eigenerklärung abgeben (vgl. Anlage 5)
— Anlage 0: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (EU-Vergabe),
— Anlage 1: Allgemeine Erklärungen des Bewerbers (Unterschrift bitte durch gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter),
— Anlage 2: Erklärung des Bewerbers (Unterschrift bitte durch gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter),
— Anlage 3: Verpflichtungserklärung auf Datenschutz-Grundverordnung, Fernmeldegeheimnis, Geschäftsgeheimnis sowie Vertraulichkeitsvereinbarung (Unterschrift bitte durch gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter),
— Anlage 4: Erklärung Bietergemeinschaft(en) (sofern nicht zutreffend, bitte leer beifügen) (Unterschrift bitte durch gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter),
— Anlage 5: Erklärung zur beabsichtigten Beauftragung von Unterauftragnehmern
(inkl. ergänzender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer)
(sofern nicht zutreffend, bitte leer beifügen),
— Anlage 6: Erklärung zur Lieferung von Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien (Unterschrift bitte durch gesetzlichen bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreter),
— Anlage 7: Bestätigung der Zuverlässigkeit der vom Bieter eingesetzten Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen sowie zur Einhaltung des Verhaltenskodex der SAB (Anlage 7.1),
— Anlage 8: Nachweis oder Kopie der Anzeige gemäß § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur (Lieferung von Strom an Haushaltskunden),
— Anlage 9: Aktuelle Kopie (maximal 12 Monate alt) des Handelsregistereintrages oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde nach der jeweiligen Rechtsform (für die Abfrage des GZR und Prüfung der Vertretungsberechtigung),
Hinweis: ist die Vertretungsberechtigung nicht im Handelsregister ersichtlich, ist sie durch Beifügung entsprechender Unterlagen mit Angebotsabgabe nachzuweisen
— Anlage 10 A: Verzeichnis der Abnahmestellen Los Nr. 1,
— Anlage 10 B: Verzeichnis der Abnahmestellen Los Nr. 2,
— Anlage 10 C: Verzeichnis der Abnahmestellen Los Nr. 3,
— Anlage 11 A: Preisblatt Los Nr. 1 (sofern nicht angeboten, bitte leer beifügen),
— Anlage 11 B: Preisblatt Los Nr. 2 (sofern nicht angeboten, bitte leer beifügen),
— Anlage 11 C: Preisblatt Los Nr. 3 (sofern nicht angeboten, bitte leer beifügen),
— Anlage 12: Leistungsbeschreibung,
— Anlage 13: Stromliefervertrag.
Siehe Punkt III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und /oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.