Dokumentenmanagementsystems für die die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0071
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schloesserland-sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dokumentenmanagementsystems für die die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH
Dokumentenmanagementsystems für die die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH.
Dresden
DEUTSCHLAND
Dokumentenmanagementsystems für die die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH.
Das Dokumentenmanagementsystem startet zum 1.1.2022. Das DMS Ist in Absprache mit dem AG fortlaufend zu anzupassen und entsprechend zu warten (siehe Vergabeunterlagen). Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der Auftraggeber diesen nicht kündigt. Die detaillierte Beschreibung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen – es ist geplant die besten 10 Bewerbeber zum Erstangebot aufzufordern.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
3. Kurze Vorstellung des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet von digitalisierten Prozessen.
4. Referenzen mit vergleichbarem Projektinhalt:
— 3 Referenzen in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern und mindestens 10 Standorten,
— Vollständigkeit der Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen bei den Referenzen (Umsetzung in einer Referenz reicht dabei aus). Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
a) Darstellung einer möglichen Variante für die technische Umsetzung der Lösung für die Schlösser Burgen Gärten gGmbH die bereits in einem anderen Projekt umgesetzt wurde,
b) Kommunikation zwischen einem zentralen Management und dezentralen Standorten,
c) konkreter Angabe, welche der inhaltlichen Anforderungen im Referenzprojekt mit welcher Lösung umgesetzt wurde,
— Darstellung, welche darüber hinaus gehenden Lösungen bei den Referenzprojekten umgesetzt wurden,
— mit konkreter Angabe, welche Teile aus den inhaltlichen Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis Kapitel 3 innerhalb der Referenzprojekte umgesetzt wurden.
5. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden. Andernfalls ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall die Bereitschaft besteht, eine Versicherungspolice in entsprechender Höhe abzuschließen oder eine bestehende entsprechend anzupassen.
6. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-5 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.