Medizinische Hotline (01/MA/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Hotline (01/MA/2021)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die medizinische Beratung von Versicherten und Mitarbeitern der Auftraggeberin durch Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal (Inbound-Telefonie, Videotelefonie/Video-Chats). Im Rahmen der Beratung erfolgen Rückrufe (Outbound sowie Videotelefonie/Video-Chat). Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer ein Terminmanagement und die Überprüfung redaktioneller Texte.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die medizinische Beratung von Versicherten und Mitarbeitern der Auftraggeberin durch Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal (Inbound-Telefonie, Videotelefonie/Video-Chats). Im Rahmen der Beratung erfolgen Rückrufe (Outbound sowie Videotelefonie/Video-Chat). Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer ein Terminmanagement und die Überprüfung redaktioneller Texte.
Die Auftraggeberin hat das Recht, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
— Eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass keine Ausschlussgründe,insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“),
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Unterlage mit dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist diese Unterlage ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die o. g. Unterlage erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, so muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
— Eigenerklärung Umsatz: Es ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der drei Geschäftsjahre 2018,2019,2020, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind,anzugeben ist.Der durchschnittliche Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 (addierter Gesamtumsatz 2018, 2019, 2020 geteilt durch drei) muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen (Mindestanforderung) („Eigenerklärung Umsatz“).
— Eigenerklärung Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung, spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns, über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personen, - Sach- und Vermögensschäden mit 1 Mio. EUR und für Datenschutzverstöße ebenfalls mit 1 Mio. EUR verfügt und diese über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten wird.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Eigenerklärungen dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die Eigenerklärungen Umsatz ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind die Eigenerklärungen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung Umsatz von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung Referenzen beizufügen. Es sind Angaben zu erbrachten Leistungen des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) zu machen, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind. Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen:
Für die Referenzen gilt folgende Mindestanforderung: Es sind Referenzaufträge anzugeben,
1. bei denen die Betreuung einer medizinischen Hotline für eine gesetzliche Krankenversicherung und
2. mit mindestens 2 Mio. Versicherten vertragsgegenständlich war und
3. der Vertrag ein Callvolumen von mindestens 20 000 Calls pro Vertragsjahr umfasste.
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV in Anspruch nehmen will, sind die vorstehenden Erklärungen ebenfalls mit dem Angebot einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen sind diese Erklärung erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, müssen die Erklärungen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Für die Referenzen gilt folgende Mindestanforderung: Es sind Referenzaufträge anzugeben,
1. bei denen die Betreuung einer medizinischen Hotline für eine gesetzliche Krankenversicherung und
2. mit mindestens 2 Mio. Versicherten vertragsgegenständlich war und
3. der Vertrag ein Callvolumen von mindestens 20 000 pro Vertragsjahr umfasste.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Mitarbeiter der Auftraggeberin. Nichtöffentliche Öffnung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Verfahrenssprache ist deutsch.
— Es gilt deutsches Recht.
— Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften/anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung Qualität des Personals (43). Die darin enthaltenen Angaben fließen in die Wertung ein,
— Eigenerklärung Darstellung Projektleiter-Kundenberater (44): Der Bieter hat mit dem Angebot den für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen Projektleiter sowie die Kundenberater zu benennen und deren Qualifikationen und Berufserfahrungen anzugeben. Diese Angaben fließen nicht in die Wertung ein.
— Eigenerklärung Zertifizierung DIN EN ISO 9001 (Dok. 42),
— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf: Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Mit dem Angebot sind folgende Konzepte einzureichen:
— Konzept Mitarbeiterauswahl und Mitarbeiterschulung,
— Konzept Servicequalität.
Die einzelnen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen (Dok. 20) zu entnehmen. Diese Konzepte gehen in die Angebotswertung ein.
Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
— Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung (50),
— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz u. zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbes. die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung"),
— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept,
— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“,
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Unterauftragnehmerverhältnisse“,
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“,
— Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner".
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— zu den in der „Eigenerklärung Referenzen (38)“ benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers,
— unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 36 VgV oder anderer geeigneter Nachweis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.