Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03 BZV-SNF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garding
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzsnf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland
Planungsleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB-Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland.
Das Ausbaugebiet ist in der Vergabeunterlage aufgeführt.
Der Breitband-Zweckverband Südliches Nordfriesland (nachfolgend BZSNF) setzt den Netzausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Rahmen eines Betreibermodells sukzessive um. Das Ausbaugebiet wurde durch den BZSNF in insgesamt 2 Ausbaugebiete aufgeteilt. Im dem ersten Ausbaugebiet (AG 1) wurde die Planung und der Ausbau des NGA-Netzes bereits aufgenommen.
Zur Schaffung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des BZSNF sollen mit dieser Ausschreibung die Planungsleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG 2) vergeben werden.
Darüber hinaus soll die Ausführungsplanung des ersten Ausbaugebietes (AG 1) in das Gesamtprojekt integriert werden. Die Planung ist im Rahmen der Konkretisierung beim Fördergeber zusammen mit dem AG 2 einzureichen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen soll die Dokumentation des AG 1 in das Gesamtprojekt integriert werden und für das Gesamtprojekt ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
Die Leistungen für die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 2 sind als optionale Leistung anzubieten. Die Bauüberwachung (Leistungsphase 8) im AG 1 ist Vertragsbestandteil und soll unmittelbar nach der Auftragserteilung beginnen. Die Objektbetreuung für das AG 2 und 1 ist optional anzubieten, ebenso die Vermessung und Dokumentation sowie das Hausanschlussmanagement für das AG 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular, Anlage 20),
c) Erklärung zum Mindestlohngesetz (§ 4 NTVergG) (bereitgestelltes Formular, Anlage 19).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Auftraggebers ein berechtigter Grund i. S. des § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Auftraggeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie:
i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern,
ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
c) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen. Hierzu hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (bereitgestelltes Formular, Anlage 18).
Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder seit Bestehen des Unternehmens) von insgesamt 7,0 Mio. EUR (netto).
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
ii) Sach-/Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
iii) sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unter-schreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen,
Dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzobjekten (bereitgestelltes Formular, Anlage 21) von bereits durchgeführten FTTB/H Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung und Bauüberwachung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung. Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Es sind maximal 4 Referenzen zu benennen. Mindestvoraussetzung sind 2 mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Gegenstand der Planung und Bauüberwachung war ein FTTB/H Netz,
2. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen (in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung von NGA-Netzen. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und in Teilen (Cluster oder Bauabschnitte) fertiggestellt und in Betrieb genommen,
3. die Baukosten (Kanal-/Tiefbau-/Infrastruktur passiv) für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 15 Mio. EUR (netto),
4. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1 000 Gebäudeanschlüsse realisiert,
5. das Honorar betrug mindestens 1,5 Mio. EUR (netto).
Die Leistungsphase 8 nach (2) kann auch mit 2 selbstständigen Referenzen nachgewiesen werden (d. h. unabhängig von LPH 4-7), sofern die oben genannten Merkmale (1), (3) und (4) zur Vergleichbarkeit einschlägig sind.
b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation),
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen; 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder entsprechend),
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung des Qualitäts- und Projektmanagements.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitsgestelltes Formular, Anlage 15) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, Anlage 16) sowie „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, Anlage 17) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen (bereitgestelltes Formular, Anlage 14) vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDWHS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html