6002072592-BwDLZ Dresden – Rahmenvertrag Pförtnerdienst Leipzig

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
[removed]BwDLZ Dresden – Rahmenvertrag Pförtnerdienst Leipzig
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mietliegenschaft Greenfield Technologie Park Schkeuditz
Paul-Thiersch-Straße 1
04435 Schkeuditz

NUTS-Code DED Sachsen,DED53 Nordsachsen

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 4
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Laufzeit 4 Jahre mit der Option dreimaliger einseitiger Verlängerung um jeweils ein Jahr (insgesamt maximal 7 Jahre Laufzeit).
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Vergabe eines Rahmenvertrages für die Einrichtung eines Pförtnerdienstes in der Mietliegenschaft (militärische Liegenschaft) mit einer Laufzeit von zunächst 4 Jahren (mit der Option der dreimaligen Verlängerung der Laufzeit um je ein Jahr (max. Laufzeit 7 Jahre). Dabei handelt es sich um gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen ohne Befugnisse nach UZwGBw (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste, 79711000 Überwachung von Alarmanlagen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die Auftragsmenge/der Auftragsumfang ergibt sich aus den Forderungen des Bedarfsträgers (BANF: 42368565). Die Mengen wurden auf die künftige Laufzeit des Rahmenvertrages (maximal 7 Jahre Laufzeit) hochgerechnet und bei der Erstellung der o. g. BANF entsprechend berücksichtigt. Die optionale Aufstockung der personellen Dienstleistung wurde auf ca. 2 Monate ab Vertragsbeginn geschätzt.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Mit Abschluss dieses Rahmenvertrages werden drei Optionen zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr und eine Option für einen zusätzlichen Pförtnerdienst vereinbart. Näheres ist nach Angebotsaufforderung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 0 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 40 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.7.2021. Abschluss 30.6.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sachkundennachweis gem. §§ 34a GewO bzw. § 25 VSVgV in Kopie, (Erlaubnisbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde, dass der Bieter gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen erbringen darf); Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen; Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist); Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V. m §§ 123, 124, 147 GWB (Vordr. B-V 034).

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) in Kopie bzw. unterschriebene Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, (bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich):
Mindestdeckung:
a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
d) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft (BAINBw-B-V 047);
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Mindestdeckung für die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung ist erforderlich:
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
c) für Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR und
d) für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unterschriebene Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (Vordr. B-V 031 unter Kenntnisnahme des Merkblattes VS (Vordr. B 096a); Formlose unterschriebene Eigenerklärung:
Dass ausschließlich Personal eingesetzt wird,
— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Sicherheitsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
— für das ein Führungszeugnis vorliegt,
— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- u. Handelskammer erhalten hat und
— das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und, dass der Teilnehmer im Auftragsfall,
— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
[removed]BwDLZ Dresden
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
27.4.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
4.5.2021
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Zeitfenster für Ortsbesichtigungen wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant 19. und 20. Kalenderwoche). Der Termin ist beim Verantwortlichen/Ansprechpartner bzw. dessen Beauftragten zu beantragen/abzustimmen. Das Zeitfenster für die Vor-Ortbesichtigung beträgt nur 2 Tage, da sich die Mietliegenschaft noch in der baulichen Fertigstellung befindet (Baustelle) und die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot eines geeigneten Bieters (bestes Preis-Leistungsverhältnis; Kriterium Preis unter Beachtung des angebotenen realisierbaren Leistungsbeginn-Termin). Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote von der Wertung auszuschließen, die einen Leistungsbeginn erst nach dem 16.8.2021 bieten (fakultativer Ausschlussgrund).
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.3.2021

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