21O50085 GSK Neubau Unterkunftsgebäude 27 und 34 Referenznummer der Bekanntmachung: 21O50085
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sib.sachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.sachsen-vergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
21O50085 GSK Neubau Unterkunftsgebäude 27 und 34
Baumeisterarbeiten.
GSK Neubau Unterkunftsgebäude 27 und 34
Marienallee 14
01099 Dresden
Baustelleneinrichtungen inkl. Kranstandplatz
Erdarbeiten Gründungspolster / Unterboden Bodenplatten
Verfüllungen
Herstellen von Grundleitungen:
— ca. 3 000 m2 Mauerwerk KS Außenwand,
— ca. 3 000 m2 Mauerwerk KS Innenwand,
— ca. 1 600 m2 Sauberkeitsschicht.
Streifenfundamente
— ca. 550 m3 Ortbeton Bodenplatten,
— ca. 60 m3 Ortbeton Unter- und Überzüge,
— ca. 7 250 m2 Ortbeton Deckenplatten.
Fertigteil Treppenläufe
Schalungen
— ca. 300 to Betonstabstahl alle Durchmesser.
Abdichtungs- und Dämmarbeiten:
Außentreppen für UG
Präzisierung zur Angabe Ziffer II.2.7) Laufzeit in Tagen: 245 Werktage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert:
1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist.
2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung.
3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
4. Eigenerklärung, dass durch den Bewerber / Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass
a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB / A vorliegen,
b) der Bewerber / Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB / A vorliegt,
d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1.
Bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Eigenerklärungen / Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die Engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3 angegebenen Nachweise / Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber / Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Bund: bzw. einer Bescheinigung in
Steuersachen), soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen / Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise / Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber / Bieter in den letzten 5 Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
a) obligatorischen Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
b) fakultative Angaben:
Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen / Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise / Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist Nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleist ungen.pdf
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, SSC VVM, Außenstelle Chemnitz, Zentrale Vergabestelle
Brückenstraße 12
09111 Chemnitz
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
2. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO Beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
a) soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]