Ersatzbeschaffung Mobilbagger für ULS Kleincotta und Saugrund Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-GB2-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zaoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Mobilbagger für ULS Kleincotta und Saugrund
Lieferung von 2 Stück fabrikneuen und ausstattungsidentischen Mobilbaggern für den Einsatz auf Abfallumladestationen mit angeschlossenem Wertstoffhof:
— Lieferort 1: Umladestation Saugrund, Schachtstraße 107, 01705 Freital,
— Lieferort 2: Umladestation Kleincotta, Cotta B 40, 01796 Dohma.
Freital
DEUTSCHLAND
Lieferung von 2 Stück fabrikneuen und baugleichen Mobilbaggern mit einem Einsatzgewicht von ca. 13 bis 15 Tonnen für den Einsatz auf Abfallumladestationen mit angeschlossenem Wertstoffhof:
— Lieferort 1: Umladestation Saugrund, Schachtstraße 107, 01705 Freital,
— Lieferort 2: Umladestation Kleincotta, Cotta B 40, 01796 Dohma.
Die Mobilbagger müssen mit einer Vollgummibereifung, Schutzbelüftungsanlage, automatischer Klimaanlage und einem zusätzlichen 3-t-Lastaufnahmehaken ausgestattet sein. Zum Lieferumfang gehören auch 2 fabrikneue, baugleiche, hydraulische Sortiergreifer mit den Abmaßen 1 800 mm Öffnungsweite und 800 mm Schalenbreite. Die Sortiergreifer müssen mit geschlossenen Schalen und Wechselmessern (ohne Zähne) ausgestattet sein.
Ein Vollwartungsvertrag über 36 Monate für die Mobilbagger und deren Zubehör ist ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt VgV-II-2).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union oder sonstige Eintragungen),
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt VgV-II-5).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, ein Auszug aus einem einschlägigen Register (insbesondere Führungszeugnis Bundeszentralregister) und eine Bestätigung einer zuständigen Behörde oder Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse) sowie ein Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen. Der Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann nach deutschem Recht durch eine Negativbescheinigung des für Insolvenzverfahren zuständigen Gerichts erbracht werden.
Die Bietergemeinschaft wird hinsichtlich der Eignungsanforderungen wie ein Einzelbieter behandelt.
— Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
— Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
— Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
— mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art und Umfang der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer),
— Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.zaoe.de