Erwerbungsdienstleistungen für Monografien (gedruckt und elektronisch) Referenznummer der Bekanntmachung: M405-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.slub-dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.slub-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerbungsdienstleistungen für Monografien (gedruckt und elektronisch)
Erwerbungsdienstleistungen für Monografien (gedruckt und elektronisch).
Position
Die Belieferung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) mit Monografien der Verlagsproduktion zum Kauf – wahlweise in gedruckter bzw. in elektronischer Form.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. 2. Servicedienstleistungen zur Unterstützung der Erwerbungsprozesse der SLUB in Form von;
— automatisierter Bestellprozess mittels Approval-Plänen und Web-Shop-Funktionalitäten;
— Unterstützung des Dresdner Erwerbungsmodells (DEM) zum automatisierten Import bibliografischer und kaufmännischer Daten in das Lokalsystem der Bibliothek;
— Unterstützung einer optimierten Produktauswahl (gedruckt und elektronisch);
— Unterstützung des KaufTipp der SLUB;
— Lieferungen der Print-Medien mit Shelf-Ready-Service;
— Marktanalysen zur Optimierung der Bestandsentwicklung der SLUB auf Anforderung.
Für jeweils ein weiteres Jahr bis max. 30.6.2025
Ausgeschriebene Leistung
Die Belieferung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) mit Monografien der Verlagsproduktion zum Kauf – wahlweise in gedruckter bzw. in elektronischer Form.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. 2. Servicedienstleistungen zur Unterstützung der Erwerbungsprozesse der SLUB in Form von;
— automatisierter Bestellprozess mittels Approval-Plänen und Web-Shop-Funktionalitäten;
— Unterstützung des Dresdner Erwerbungsmodells (DEM) zum automatisierten Import bibliografischer und kaufmännischer Daten in das Lokalsystem der Bibliothek;
— Unterstützung einer optimierten Produktauswahl (gedruckt und elektronisch);
— Unterstützung des KaufTipp der SLUB;
— Lieferungen der Print-Medien mit Shelf-Ready-Service;
— Marktanalysen zur Optimierung der Bestandsentwicklung der SLUB auf Anforderung.
Für jeweils ein weiteres Jahr bis max. 30.6.2025
Ausgeschriebene Leistung
Die Belieferung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) mit Monografien der Verlagsproduktion zum Kauf – wahlweise in gedruckter bzw. in elektronischer Form.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. 2. Servicedienstleistungen zur Unterstützung der Erwerbungsprozesse der SLUB in Form von;
— automatisierter Bestellprozess mittels Approval-Plänen und Web-Shop-Funktionalitäten;
— Unterstützung des Dresdner Erwerbungsmodells (DEM) zum automatisierten Import bibliografischer und kaufmännischer Daten in das Lokalsystem der Bibliothek;
— Unterstützung einer optimierten Produktauswahl (gedruckt und elektronisch);
— Unterstützung des KaufTipp der SLUB;
— Lieferungen der Print-Medien mit Shelf-Ready-Service;
— Marktanalysen zur Optimierung der Bestandsentwicklung der SLUB auf Anforderung.
Für jeweils ein weiteres Jahr bis max. 30.6.2025
Ausgeschriebene Leistung
Die Belieferung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) mit Monografien der Verlagsproduktion zum Kauf – wahlweise in gedruckter bzw. in elektronischer Form.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. 2. Servicedienstleistungen zur Unterstützung der Erwerbungsprozesse der SLUB in Form von;
— automatisierter Bestellprozess mittels Approval-Plänen und Web-Shop-Funktionalitäten;
— Unterstützung des Dresdner Erwerbungsmodells (DEM) zum automatisierten Import bibliografischer und kaufmännischer Daten in das Lokalsystem der Bibliothek;
— Unterstützung einer optimierten Produktauswahl (gedruckt und elektronisch);
— Unterstützung des KaufTipp der SLUB;
— Lieferungen der Print-Medien mit Shelf-Ready-Service;
— Marktanalysen zur Optimierung der Bestandsentwicklung der SLUB auf Anforderung.
Für jeweils ein weiteres Jahr bis max. 30.6.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lsf.sachsen.de/