Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa / Los 1 – Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig) Referenznummer der Bekanntmachung: 17/21/514
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums (Haus 2) mit Neubau Mensa / Los 1 – Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig)
Los 1 – Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig).
Karl-Schmidt-Roffluff-Gymnasium
Hohe Straße 35
09112 Chemnitz
Mit dem Ziel der Kapazitätserweiterung sind der Neubau eines Mensagebäudes und die Errichtung eines Erweiterungsbaus an das bestehende Haus 2 des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums Hohe Straße 35 in 09112 Chemnitz vorgesehen. Tangierende Maßnahmen im bestehenden Gebäudeteil sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Die Inbetriebnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2024/25 geplant.
In einer durchgeführten Studie/Vorplanung der Objektplanung Gebäude wurden verschiedene Varianten untersucht. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Chemnitz, dem Nutzer sowie der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und eine Vorzugsvariante festgelegt. Die Vorplanung der Objektplanung Gebäude, der Objektplanung Freianlagen und der Tragwerksplanung wurde anteilig erstellt (Planunterlagen als Anlagen A-C beigefügt).
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV wird ein Planungsbüro für die Erstellung der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 2 bis 9 nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 (Leistungsphase 2 anteilig) für den Neubau der Mensa, die Erweiterung des Gymnasiums und die erforderlichen Maßnahmen im Bestandsgebäude gesucht.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beigefügten Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) mit Anlagen stufenweise, unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen.
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Bei der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 Mitwirkung bei Beantragung/Abrechnung/Abruf der Fördermittel handelt es sich um eine optionale Leistung.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.4 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.5 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf dieser Besonderen Leistungen entfallen Grundleistungen wie in Anlage 03 Besondere Leistungen zum Architekten-/Ingenieurvertrag festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Die geschätzten Bauwerkskosten für die Erweiterung des Gymnasiums und der Maßnahmen im Bestandsgebäude sowie den Neubau der Mensa betragen:
Bauwerkskosten Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude:
Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Bauwerkskosten Neubau Mensa:
Kostengruppe 200: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
Kostengruppe 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Bruttogeschossfläche (BGF) Erweiterung Gymnasium und Umbau im Bestandsgebäude: 1 432 m2
Bruttogeschossfläche (BGF) Neubau Mensa: 980 m2.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen:
Mit Abschluss des Offenen Verfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 2 und 3 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional vergeben.
Bei der Besonderen Leistung Nr. 5.3.2.2 Mitwirkung bei Beantragung/Abrechnung/Abruf der Fördermittel handelt es sich um eine optionale Leistung.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen mit Bezug zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (5.3.2.4 Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der Ausführungsplanung (LPH 6) und 5.3.2.5 Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel (LPH 7)) optional beauftragt. Bei Abruf dieser Besonderen Leistungen entfallen Grundleistungen wie in Anlage 03 Besondere Leistungen zum Architekten-/Ingenieurvertrag festgelegt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen, auch nach Erbringung der ersten Leistungsphasen, sowie auf die Beauftragung der optionalen Besonderen Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, keine Unterlagen
Nachzufordern.
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
1. an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllter und unterzeichneter Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI),
2. Anlage 3 zum Architekten-/Ingenieurvertrag – Besondere Leistungen,
3. Eigenerklärung zur Eignung mit allen darin geforderten Nachweisen, Formblättern und Referenzanlagen,
4. Nachweis der persönlichen Referenzen A des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.1),
5. Nachweis der persönlichen Referenzen B des vorgesehenen Projektleiters mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 2.2),
6. Nachweis der persönlichen Referenzen C des vorgesehenen Bauüberwachers mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3.1),
7. Nachweis der persönlichen Referenzen D des vorgesehenen Bauüberwachers mit den entsprechenden Referenzblättern (Zuschlagskriterium Nr. 3.2),
8. Kapazitätsplanung (Zuschlagskriterium Nr. 4).
Eine Honorarberechnung muss nicht beigefügt werden.
Auch das vom System bereitgestellte Formblatt Leistungsverzeichnis muss nicht ausgefüllt werden.
Das angebotene Honorar wird von der Vergabestelle entsprechend der beigefügten Musterberechnung anhand des an den mit gelben Markierungen gekennzeichneten Stellen ausgefüllten Architekten-/Ingenieurvertrages (HOAI) sowie anhand der Anlage 3 zum Architekten-/Ingenieurvertrag (HOAI) – Besondere Leistungen ermittelt.
Wird eine Honorarberechnung mit vom Vertrag abweichenden Honorarparametern eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen, wenn der Angebotsinhalt nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Es wird deshalb empfohlen, auf das Beifügen einer Honorarberechnung zu verzichten.
Nicht auszuschließende Angebote geeigneter Bieter werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet.
Bei Punktgleichheit in der Gesamtbewertung entscheidet der höchste Gesamtpunktwert im Kriterium Nr. 1 Honorarangebot.
Besteht auch hier Gleichstand der bestplatzierten Bieter in der erreichten Punktbewertung, wird unter diesen Bietern ein Losverfahren durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestbedingung:
a) Geforderte Qualifikation des/der Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauwesen (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO oder gleichwertige Qualifikation.
b) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung (z.B. freiberuflicher Ingenieur). Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder gleichwertig.
Nachweis durch:
— Bescheinigung über den Studienabschluss und
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) oder Erklärung, dass nicht zur Eintragung verpflichtet mit Begründung und
— Eintragung in einem Berufsregister (z. B. einer Ingenieur- bzw. Architektenkammer) oder
— sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung und
— Bauvorlageberechtigung gem. § 65 SächsBO oder gleichwertig.
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Angabe des Honorarumsatzes im Bereich Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren,
b) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen.
Zu a) Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre je Jahr ein Mindesthonorarumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto im Bereich Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der addierte Wert je Jahr einzutragen.
Zu b) Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der Auftragnehmer-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsver-trages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Der Nachweis der Versicherung umfasst folgende Angaben:
— Höhe der Deckungssummen für Personenschäden,
— Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden,
— Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr,
— Angaben zur geforderten Nachhaftung (z. B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen),
— zusätzlich bei Bewerbergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Nachweis durch:
— Kopie der Police oder Deckungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den eben benannten Angaben oder
— eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den oben benannten Angaben abgeschlossen wird. (Hinweis für Bewerbergemeinschaften: entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft).
Dem Angebot ist mindestens eine durch den Bieter erbrachte Mindestreferenz mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen beizufügen.
Anforderungen an die Mindestreferenz des Bieters (Büro bzw. ARGE):
Objektplanung Gebäude für den Neubau oder Umbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes gemäß § 50 Absatz 2 Musterbauordnung, mind. der Honorarzone III, mind. Leistungsphasen 3-8 erbracht, mit Bauwerkskosten KG 300 + 400 von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, Übergabe an den Nutzer im Zeitraum vom 1.4.2016 bis 31.3.2021.
Hinweis: Zur Referenz ist eine Anlage beizufügen, in der alle notwendigen Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien enthalten sind. Dies kann durch Ausfüllen des Deckblattes Mindestreferenz erfolgen, aber auch durch eine eigene Beschreibung des Projektes auf max. 2 Seiten im pdf-Format, möglichst mit einem Grundriss und Fotos.
Bei Bietergemeinschaft können die Referenzen sowohl für jeden Bieter gesondert eingereicht werden oder für die Bieter gemeinsam. Bei Bietergemeinschaft werden die Referenzen addiert.
Siehe Punkt III.1.1).
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]